Guten Tag Frau Bader,
ich bin derzeit in der Elternzeit mit meinem zweiten Kind und im September will ich die Elternzeit beim Arbeitgeber nach 2 Jahren noch verlängern und zwar bis Ende meines Arbeitsvertrages am 30.01.2019. Ich hätte noch Anspruch auf Urlaub während meines Beschäftigungsverbotes und Mutterschutzes. Den Urlaub kann ich nicht nehmen, weil ich bis Ende meines Vertrages in der Elternzeit bleiben will. Bekomme ich dann die Urlaubstage ausbezahlt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mfg, Ivana
von
ivicka22
am 13.08.2018, 16:00
Antwort auf:
Kann ich mein Resturlaub auszahlen lassen?
Hallo,
ja, mit Beendigung des Vertrages
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.08.2018
Antwort auf:
Kann ich mein Resturlaub auszahlen lassen?
ja, NACH vertragsende mit der letzten Abrechnung. ich würde die anzahl der noch offenen Urlaubstage in die kündigung mit reinschreiben und um auszahlung bitten. wenn der vertrag weiterläuft geht es nicht. aber wenn er endet, erhälst du das dann alles mit der letzten abrechnung.
von
mellomania
am 13.08.2018, 16:23
Antwort auf:
Kann ich mein Resturlaub auszahlen lassen?
Achtung, dran denken sofern du danach in ALG1 gehst. Es kann sein das die den Urlaub dann beim ALG1 Anspruch abziehen. Heißt für die Zeit wo du normalerweise Urlaub gehabt hättest gibt es kein ALG1 und damit auch keine Krankenversicherung. Also auch dort vorher klären wie die das handhaben wollen weil ja noch alter Resturlaub.
von
Felica
am 13.08.2018, 17:13