Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2015 in Elternzeit, weil ich die schon verlängert habe, da mein alter chef mich eigentlich nicht mehr haben wollte und ich will da auch nicht mehr hin. Jedoch will ich mir mit der verlängerten Elternzeit da etwas offen halten, falls ich in der Zeit noch einmal Schwanger werden sollte, weil er mir noch 600,- Überstundengeld schuldet, weil ich auch freiberufliche Gymnastiklehrerin bin und ich mir somit die anmeldung bei der KK sparen kann und weil er nicht nett zu mir war während der Schwangerschaft. Jetzt ist es aber so, dass ich in der Nähe meines Wohnortes ein Angebot für einen Teilzeitjob bekommen habe. -Jetzt meinte mein Chef, dass ich entweder kündigen soll oder einen Aufhebungsvertrag mit Ihm machen soll. - Dann meinte ich, dass ich mich aber erkundigt habe, und einen weiteren teilzeitjob haben darf, weil der aus der konkurrenz steht, da er zu weit weg ist. - Daraufhin meinte er wiederrum ich hätte ja bei Ihm arbeiten können - worauf ich wiederhin meinte, dass er mich ja nicht haben wollte und ich ja zu meinen alten Zeiten gekommen wäre, weil er es mir ja auch irgendwie ermöglichen muss weil ich ja ein Kind habe und dann nicht immer bis 23Uhr arbeiten kann, da ich dann keine Betreuung für mein Kind habe. - wo er meinte das ich keinen Rechtsanspruch auf Wunscharbeitszeiten hätte, und wo ich mich erkundigt hätte, weil der jenige ja mal garkeine Ahnung hätte und mir viel Erfolg wünscht. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll, weil ich dem auch nicht einfach nachgeben will und ich ab 15.01.14 bei dem anderen Job arbeiten soll. Wäre nett wenn sie mir vielleicht da schnell weiter helfen könnten. Vielen Dank Darf ich keinen anderen Teilzeitjob während meiner Elternzeit haben?
von leela3105 am 06.01.2014, 17:05