Kann ich in der Elternzeit bu werden ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich in der Elternzeit bu werden ?

Hallo, bin seit 2010 in Elternzeit (2. Kind 2011). Kurz nach der Geburt meines ersten Kindes Bestand der Verdacht auf MS. Die richtige Diagnose bekam ich 2013. Durch die Krankheit wäre es mir nicht mehr möglich, meinen Beruf, den ich vor den kindern hatte, auszuüben. Einen Antrag auf Berufsunfähigkeit habe ich gestellt, jedoch wurde der abgelehnt, da begründet wurde, ich sei derzeit Hausfrau und das sei noch halbschichtig möglich. Im Dezember muss ich mich jedoch bei meinem Arbeitgeber melden, wie es weitergeht. Elternzeit endet März 2016. Hänge nun mehr oder weniger in der Luft. Berufsausübung unmöglich. Versicherung stellt sich quer. Dürfen die mich einfach als Hausfrau bewerten? Versicherung läuft seit 2006. Welche Möglichkeit habe ich vor meinem Arbeitgeber ohne selbst kündigen zu müssen? Kann man sich arbeitsrechtlich irgendwo beraten lassen? Ich danke im voraus für Antworten Liebe grüsse

von Line86 am 03.10.2015, 22:37



Antwort auf: Kann ich in der Elternzeit bu werden ?

Hallo, ob EU oder BU vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Aber das würde doch unmittelbar nach der EZ greifen. Kann das Amt das nicht schon jetzt für März 16 entscheiden? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2015



Antwort auf: Kann ich in der Elternzeit bu werden ?

Meine Mutter und die Stiefmutter einer Bekannten haben auch MS. Ich weiß nicht, wie stark sie bei Dir ist. Meine Mutter könnte einen Behindertenausweis kriegen - will sie aber nicht - ist als Bürokauffrau aber nicht BU. Bei ihr ist die Krankheit aber gut eingestellt und sie hat kaum Probleme. Bei der StMu meiner Freundin ist die Krankheit schwer verlaufen. Sie hat Probleme mit dem Laufen und oft starke Schmerzen. Sie arbeitet in einer Jugendbewegung, hat wohl Schwerbehindertenausweis aber auch kein BU. Ich denke also ein EU ist wohl eher nicht drin. Ich würde der Fairness halber mit dem AG vorher sprechen , damit er sich drauf einstellen kann, dass du nicht mehr komst und nochmal beim Amt nachfragen, wann das entschieden werden kann.

Mitglied inaktiv - 06.10.2015, 09:02



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