Hallo, ich habe mal eine Frage ich habe eine Tochter für die ich noch bis Februar 2003 Erziehungsgeld bekomme. In der Schwangerschaft bin ich aufgrund beändigung meiner Ausbildung arbeitslos geworden. Ich habe bis zum Mutterschutz arbeitslosengeld erhalten. Jetzt bin ich wieder schwanger (befinde mich noch im Erziehungsurlaub) habe ich die möglichkeit mich trotzdem arbeitslos zu melden und was ist dann mir dem Erziehungsgeld was ich ja noch für meine Tochter bekomme? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar Liebe Grüße Sani
Mitglied inaktiv - 14.08.2002, 14:03