Kann ich im Elternzeit mein Tatigkeiten weiter machen aber teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich im Elternzeit mein Tatigkeiten weiter machen aber teilzeit

heute ist mein ersten Tag als wissenschaftliche Mitarbeiterin... ich habe nur gestern meinen Vertrag unterschrieben... ich bekomme mein Baby in 3 Wochen... ich muss meinem Chef über meinen Elternzeit schnell Bescheid sagen.... aber ich kann sein Reaktion nicht vorstellen... ich habe angst das er mich kündigen will aber ich möchte ihn bieten das ich nach 5 Monaten wieder arbeiten aber 20 Stunde pro Woche.... ist das möglich? Wenn ich ein Platz für meinem Baby in kinderbetreuung kann ich wieder vollzeit arbeiten..... kann ich das für den Chef vorstellen?

von Jsalloum am 15.10.2019, 15:38



Antwort auf: Kann ich im Elternzeit mein Tatigkeiten weiter machen aber teilzeit

also zum einen kann er dich in der elternzeit NICHT kündigen. ich würde an deiner stelle zwei jahre beantragen denn dann hast du die möglichkeit das 3, jahr OHNE sein einverständnis dranzuhängen. und ja, du hast die möglichkeit IN der Elternzeit bis zu 30 stunden zu arbeiten. entweder bei deinem chef oder wenn er dir das nicht bieten kann, dann woanders (aber das muss er genehmigen). es kann dir nichts passieren.

von mellomania am 15.10.2019, 17:45



Antwort auf: Kann ich im Elternzeit mein Tatigkeiten weiter machen aber teilzeit

Möglich ist das. Für mich stellt sich die Frage: wer passt auf dein Baby auf wenn du arbeitest? Ich weiß zwar nicht wie die Kitasituation bei euch ist und ob die Möglichkeit besteht im laufenden Jahr einen Platz zu bekommen. Die meisten Plätze sind zu August frei. Hinzu kommt, dass dein Kind erst im November 1 Jahr wird. Viele Kitas nehmen erst ab 1 Jahr auf. Du könntest aber Glück haben in den Unikitas. Diese nehmen bevorzugt Kinder von Mitarbeitern der Uni und Fachhochschule auf, wie auch von Studierenden. Da würde ich mich erkundigen. Evtl. arbeitet deine Uni auch mit Tagesmüttern zusammen, die gesondert die Kinder von o.g. aufnehmen. Und somit oftmals auch vor dem 1.Geburtstag um eine Weiterarbeit zu ermöglichen bzw. das weitere studieren. Tendenziell spricht überhaupt nichts gegen TZ in EZ. Je nachdem wie ihr es euch leisten könnt ist auch ein Au Pair oder Kinderfrau eine Option zur Betreuung des Babys, zumindest bei Kinderfrau bis zu dem Zeitpunkt, wo ihr einen Kitaplatz habt. Beim Au Pair müsst ihr euch vorher entscheiden, wieviele Monate ihr Unterstützung braucht. EZ würde ich für 2 Jahre nehmen. Möchtest du vorher wieder VZ arbeiten, so beendest du diese. Solltest du weiter nur TZ machen wollen, so kannst du problemlos auf das 3.Jahr verlängern.

von Ani123 am 15.10.2019, 21:36



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