Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in einem Teilzeitvertrag während der Elernzeit. Dieser endet am 26.08.2018. Nun bin ich wieder schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 02.09.2018. Nun meine Fragen: 1. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mich ab 27.08.18 wieder im Vollzeit anzustellen obwohl es nur von kurzer Zeit ist bzw. Ich aufgrund von Urlaubsanspruch tatsächlich nie Vollzeit arbeiten werde? 2. Bemisst sich mein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dann an den 3 Monatsgehältern vor Mutterschutz (Teilzeitgehalt) oder an meinem Vollzeitgehalt welches ich ab 27.08 wieder hätte? Vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße Colabär
von Colabär am 14.03.2018, 19:47