Frage: kann ich früher zurück ?

Hallo Frau Bader, ich muss Ihnen jetzt auch so eine ähnliche Frage stellen :) Ich befinde mich momentan in Elternzeit, die erst im März 2016 endet. Habe auch 2 Jahre beantragt. Jetzt möchte ich unbedingt wieder arbeiten, da mir ebenfalls die Decke auf den Kopf fällt und meine Tochter Gleichgesinnte wie in der Kindergrippe bräuchte. Was kann ich tun, kann mich der AG abweisen ? Ich arbeite ebenfalls in einem sehr großen Unternehmen mit über 6000 MA. Wie ist es mit dem Elterngeld ? Meine Tochter ist im März 2014 geboren. Wenn ich z.B. ab April 2015 anfangen würde zu arbeiten, wird das Elterngeld gekürzt oder bleibt es so wie es jetzt ist und es wir so lange gezahlt so lange ich Anspruch darauf habe ? Ich habe gehört, wenn ein Kind das erste Jahr vollenndet hat, kann man danach bis 30 Std. arbeiten gehen und es wird keine Kürzung beim Elterngeld vorgenommen. Danke für Ihre Antwort LG

von Maleficent am 20.09.2014, 12:19



Antwort auf: kann ich früher zurück ?

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verkürzung. Wenn Ihr AG es macht ist es ok. Wenn Sie nicht allein erziehendend sind, haben Sie ja einen Elterngeldanspruch bis zum 1. Geb.. Da Sie danach beginnen wollen, wäre das nicht problematisch. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014