Hallo, Sie haben eine Firma mit einem Mitarbeiter. Sie werden deshalb, auch wenn Sie in der Elternzeit sind wahrscheinlich Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen. zumal Sie kein Elterngeld mehr erhalten. Klären Sie das mit der Krankenkasse. Ansonsten können Sie mit einer Frist von sieben Wochen einen neuen Antrag auf Elternzeit stellen. Liebe Grüße NB Hallo Frau Bader, Dies ist Ihre Antwort auf meine letzte Frage! Bis vor kurzem war ich noch über meinen Arbeitgeber versichert da ich noch in Elternzeit war, nun hat er mich j aber auf 450€ angemeldet somit bin ich ja aber nicht mehr Krankenversichert über ihn. Ja ich habe eine Firma mit einem Angestellten, weshalb ich jetzt freiwillig versichert sein muss, vorher musste ich meine Beiträge trotz Elternzeit nicht selber zahlen. Sie schreiben ich könnte Elternzeit neu beantragen mit einer Frist von 7 Wochen? Wie darf ich das verstehen? Ich beantrage bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit für die letzten 8 Monate wieder neu? Muss aber sieben Wochen warten bis ich diese wieder antreten kann?
von stephi1709 am 08.12.2018, 14:33