Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit. Am 25. November beginnt mein Mutterschutz (für das 2.Kind). Mir wurde angeraten die Elternzeit und auch die Teilzeit zu Beginn des Mutterschutzes zu kündigen, damit ich für den Zeitraum des Mutterschutzes mein volles Gehalt erhalten kann. Kann ich das zu einem beliebigen Datum tun (also 25.11. Beginn Mutterschutz) oder muss es immer ein 1. des Monats sein? Vielen Dank!
von Zwergi02 am 24.09.2014, 13:24