Kann ich die Person die den BU macht wechseln

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich die Person die den BU macht wechseln

Der Grund dafür ist das der gute Herr meint mir sagen zu müssen was ich meiner Tochter sagen soll z.b bei der Verabschiedung soll ich sie jedes Mal anlügen, dass ich einkaufen müsste etc. Dann redet er mit mir über Vorfälle die bei meiner Ex-Freundin passieren und somit nicht mehr in meine. Augen Unparteiisch ist. Kann ich nen Antrag stellen um diese Person loszuwerden? Gibts da nen Antrag zum Downloaden

von DanielK am 24.04.2020, 19:39



Antwort auf: Kann ich die Person die den BU macht wechseln

Hallo, ja, gerichtlich. Geht aber zu Ihren Lasten, wenn ein neuer gesucht werden muss, vor allem zeitlich. Reden Sie besser mit ihm. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2020



Antwort auf: Kann ich die Person die den BU macht wechseln

Ja, kannst du. Kann dir aber u.U. negativ ausgelegt werden. floe

von la-floe am 24.04.2020, 21:54



Antwort auf: Kann ich die Person die den BU macht wechseln

Es scheint so, als wäre die Vertrauensbasis nicht mehr vorhanden. Du musst nur sachlich begründen warum das so ist. Und solltest du belegen können, dass er für die Kindesmutter ist, dann mach das auch. Aber sachlich, ohne Emotionen. Ich weiß, dass ist schwer, aber anders würde es dir falsch ausgelegt. Hast du einen Anwalt? Zieh ihn zur Hilfe mit dazu. Ggf. kann er auch einen Schriftsatz bzgl. Wechsel verfassen. Das wäre dann auf jeden Fall sachlich.

von Ani123 am 24.04.2020, 23:55



Antwort auf: Kann ich die Person die den BU macht wechseln

Danke erstmal für die Antworten. Ja also das Vertrauen ist definitiv weg. Zu dem kann ich Unpünktlichkeit nachweisen durch das berichtsbuch der Kita und durch die Kita Angestellten. Des Weiteren hab ich bei jedem Umgang alles dokumentiert, verhalten meiner Tochter beim verabschieden und der Aussagen des BU‘s. Aber habe zwischenzeitlich Post bekommen von meinem Anwalt und die Richterin hat mit dem Verfahrensbeistand meine Tochter befragt und sind zu dem Ergebnis gekommen das die Umgangspflegschaft um 6 Monate verlängert wird. Und durch ein Gutachten für die ungangsregelung würde das Gericht die Regelung zunächst für zwölf Monate anordnen. Ich Liebe meine Tochter, nach dem Kaiserschnitt habe ich sie als erster gesehen, auf dem Arm gehabt und ihr die erste falsche gegeben. Ich kann auf alles was ich besitze verzichten aber nicht ich könnte nicht auf meine kleine verzichten. Ich fühle mich auch irgendwie von mein Anwalt im Stich gelassen und er will einfach nicht das Mandat niederlegen damit ich mir einen neuen Anwalt nehmen kann. Man sagt Väter haben mehr Rechte bekommen, bloß ich habe davon bis jetzt nichts gemerkt. Ich wünsche noch ein schönes Wochenende und grüße aus Dortmund

von DanielK am 02.05.2020, 21:05



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