Hallo Frau Bader, ich habe 3 Kinder (April 07, Januar 2010, Juli 2011). Bei Kind 1 (´07) habe ich nach ca. 14 Monaten wieder in Teilzeit gearbeitet bis zum Mutterschutz des 2. Kindes. Für Kind 2 (2010) habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im Juli 2011 wurde Kind 3 geboren, also vor Ablauf der Elternzeit des 2. Kindes. Für Kind 3 habe ich die vollen 3 Jahre beantragt, welche am 27.07.2014 enden. Nun meine Frage: Da ich keine geeignete Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder habe (arbeite im Schichtdienst); kann ich die "fehlenden" 1,5 Jahre des 2. Kindes hinten anhängen und kann ich für das erste Kind auch noch Elternzeit beantragen? Liebe Grüße, Daniela
von danis. am 01.02.2014, 23:19