Hallo! Lebe von meinem Freund getrennt, er will das Kind aller 3 Wochen für das Wochenende zu sich holen. Beinhaltet mein Aufenthaltsbestimmungsrecht auch, dass ich das Abholen durch die Großeltern untersagen kann und nur der Kindesvater das Kind holen darf? Ich möchte nämlich nicht, dass mein Kleinkind mit seinem Opa (über 60), die Strecke von 250 km im Auto zurücklegt. Oder muss ich auch den Großeltern das Kind mitgeben, ein Umgangsrecht haben sie ja, sehen das Kind auch bei dem Vater, ich will halt nur die Autofahrt nicht. Was kann ich tun um die zu verhindern? Sandra
Mitglied inaktiv - 09.09.2002, 13:41