Guten Tag Frau Bader, Ich bin derzeit in der 35. Woche schwanger und habe vor einer woche mit dem Kindsvater zusammen auf dem Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht unterzeichnet. Ich lebe seit einem halben Jahr vom Kindsvater getrennt, da er schon mehrfach mir gegenüber gewalttätig geworden ist. Wir haben schon ein gemeinsames Kind mit gemeinsamem Sorgerecht, sind aber nicht verheiratet. Der Grund, warum ich diesmal dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmte war einzig, da laut neuer gesetzl. Regelung wohl auch unverheiratete Väter prinzipiell das gem. Saorgerecht erstreiten können. Kann ich das gem. Sorgerecht nun noch pränatal annulieren?
von nicki01 am 31.01.2016, 20:05