Kann ich bei geteilter Elternzeit Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich bei geteilter Elternzeit Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen?

Liebe Frau Bader, ich habe bald Mutterschutz, aber auch noch über 20 Tage Resturlaub, den ich vor dem Mutterschutz nicht mehr nehmen möchte. Mein Mann und ich wollen uns beim zweiten Kind die Elternzeit und das Elterngeld teilen, ich möchte die ersten 8 Monate und er 7 Monate mit 3 Monaten Überlappung Elterngeld beziehen. Entstehen mir Nachteile, wenn ich den ersten Monat nach dem Mutterschutz noch Resturlaub nehme und dann die Monate 4-8 nach der Geburt Elterngeld beziehe? Mein Mann würde die Monate 6-12 Elterngeld beziehen. Vielen herzlichen Dank und viele Grüße, Anke

von Änky am 31.01.2018, 06:48



Antwort auf: Kann ich bei geteilter Elternzeit Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen?

Hallo, sie haben 14 Monate Zeit, die sie frei verteilen können. Nur die Monate, in denen sie Mutterschaftsgeld beziehen, werden Ihnen automatisch zugerechnet. Wenn das Kind also zu früh kommt und der Mutterschutz hintendrangehängt wird, müssen sie mehr Monate nehmen. Ansonsten geht das. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2018



Antwort auf: Kann ich bei geteilter Elternzeit Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen?

Nein, das ist so problemlos möglich, solange dein Mutterschutz nach Geburt nicht auch in den dritten Monat fällt, weil dein Kind zu früh geboren wird. Denn dann müsstest du die ersten 3 Monate auf jeden Fall Elterngeld (Mutterschutz = Basiselterngeld) beantragen und ihr hättet einen Monat zuviel.

von Dojii am 31.01.2018, 07:55



Antwort auf: Kann ich bei geteilter Elternzeit Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen?

Persönlich würde ich dir dazu aber raten den Urlaub auf nach die EZ zu verschieben. Dein Kind wird im laufenden Kindergartenjahr geboren. Und die meisten Einrichtungen nehmen Kinder nur im Aug/Sep an weil dann die älteren in die Schule gewechselt sind und die Plätze erst frei werden. Da der Urlaub auch innerhalb der EZ nicht verfällt sondern frühstens im Jahr nach Ende der EZ, musst du den auch nicht unbedingt so frühzeitig nehmen. Aus dem Grund würde ich mir das auch mit der langen Überlappung genau überlegen. Ihr müsst auch wo noch die Eingewöhnung eures Kindes irgendwie organisieren wenn es denn dann in eine Betreuungseinrichtung geht. Und einen Rechtsanspruch auf einen Platz habt ihr erst ab dem 1ten Geburtstag - und dann startete meistens auch frühstens die Eingewöhnung die durchaus 3-6 Wochen dauern kann. Machen könnt ihr das aber sicherlich nur ob es eben sinnvoll ist ist eine andere Frage. Das müsst ihr aber selbst entscheiden.

Mitglied inaktiv - 31.01.2018, 08:14



Antwort auf: Kann ich bei geteilter Elternzeit Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen?

Nachteile hast du beim Elterngeld, da das Ende des Mutterschutzes in der Regel nicht auf das Ende eines Lebensmonats des Kindes fällt und dann in diesem LM das Urlaubsgehalt auf das Elterngeld angerechnet würde. Wenn du das Elterngeld voll ausschöpfen möchtest, wäre es daher günstiger, den Urlaub komplett in einen Lebensmonat ohne Elterngeldbezug zu legen.

Mitglied inaktiv - 31.01.2018, 10:13



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