Guten Tag Frau Bader, Ich bin ausgezählt für den 09.11.16 und mein Mutterschutz würde am 28.09.16 beginnen. Leider tritt unser Steuerklassenwechsel (von 4/4 auf 3/5) erst zum 1. April in Kraft und somit würde die Bedingung nicht erfüllt, sechs volle Monate in der "höheren" Klasse zu sein (Grundlage für höhere Berechnung Elterngeld), wenn ich schon am 28.09. in Mutterschutz gehen würde. Der Unterschied wären über 200 Euro. Kann ich auf die drei Tage Mutterschutz verzichten und weiter bis Oktober arbeiten gehen? Wenn ja, was für Konsequenzen hätte das? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von Susi Meier am 22.03.2016, 12:36