Guten Abend,
ich stehe gerade scheinbar auf dem Schlauch.
Mein ET ist der 23.06. Jetzt ist es wohl so, dass das Kleine schon am 10.06 per KS geholt werden soll.
Werden die 2 Wochen Mutterschutz die das Kind zufrüh kommt, hinten dran gegangen? Das Ende des Mutterschutzes müsste dann der 18.08 sein?
Die eigentliche Elternzeit würde am 10.06 beginnen und bis zum 09.06.2017 gehen. Kann ich die Elternzeit auch erst am 06.08.2017 enden lassen? Bzw beantragen, dass die Elternzeit erst am 06.08.2017 enden soll?
Kann ich im Anschluss an meine Elternzeit, gleich Urlaub nehmen und diesen schon beantragen?
Kann ich mir das Elterngeld als Beispiel für 10 volle Monate und 4 halbe auszahlen lassen oder werden immer nur 12 volle Monate ausgezaht? Ja, ich weiß (und das scheint auch irgendwie das einzige zu sein), dass das Mutterschaftsgeld angerechnet wird.
Vielen Dank!
von
medusa21685
am 03.06.2016, 17:41
Antwort auf:
Kann ich auch 14 Monate Elternzeit nehmen?
Hallo,
ja, die Zeit wird drangehängt.
Das Ende können Sie im Rahmen der drei Jahre frei bestimmen.
Bedenken Sie aber, dass kein Anspruch auf Verlängerung besteht, wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen.
Besser ist es , TZ in EZ zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2016
Antwort auf:
Kann ich auch 14 Monate Elternzeit nehmen?
Du kannst jedes x-beliebige Datum bis zum 3ten Geburtstag deines Kindes nehmen an dem Du die EZ enden lässt. Bedenke aber eines, KiTa´s, Tagesmütter, Krippen und KiGas nehmen meist nur August/September neue Kinder an. Zudem kannst Du mit gut 3 Wochen Eingewöhnung rechnen. Und, oft haben die Einrichtungen anfang Augist noch Ferien oder fangen dann erst nach und nach an die Kinder einzugewöhnen. 6.08.17 ist also recht knapp kalkuliert. Wenn Du es dir leisten kannst würde ich eher zum 01.09 beginnen.
Elterngeld kannst Du so melden, die ersten Wochen wo Du Mutterschutzgeld bekommst gibt es kein Elterngeld. Evtl wird es also auf fast 3 Monate Elterngeld herauslaufen welche bei dir abgezogen werden und nicht 2 Monate. Weil wie du schon recht hast, die Zeit welche vorne fehlt dir hinten dran gehangen wird. Muss man dann aber genau sehen. Wichtig ist halt das du daran denkst das es Lebensmonate sind, nicht Kalendermonate. Und ja, Du kannst einen Teil der Monate auch splitten und so den Auszahlungszeitraum verlängern. oder Du lässt es dir voll auszahlen und legst einen teil zur Seite. Ist in Deinem Fall unerheblich, da du ja einen AG hast, dich in "echter" Elternzeit befindest und so eh krankenverscihert bist.
Mein Tipp. hast Du vor danach wieder mehr wie 30 Std die Woche zu arbeiten? falls nein, würde ich dir raten den TZ-Wunsch INNERHALB der EZ dem AG schon mal anzumelden. Solange Du EZ hast bist Du nahezu unkündbar. Du darfst aber bis zu 30 Std die Woche arbeiten - bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. Solnage Du in EZ bist ruht Dein VZ-Vertrag und du kannst dann später immer noch entscheiden ob Du wieder Vollzeit arbeiten willst oder dann erst DAUERHAFT runterstufen kannst. Später wieder mehr Stunden arbeiten ist oft schwerer. Und wie gesagt, Du hast den Kündigungsschutz. Den Du eben nicht hast wenn du dauerhaft auf deinen Vollzeitvertrag verzichtest.
Wie ich es machen würde? Ich würde dem AG mitteilen das Du ab 10.06 - dem voraussichtlichem ET eben - EZ nimmst und zwar bis zum 9.06.2019 und dir vorhälst ab dem 01.09.2017 wieder in Teilzeit bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. Und das man sich 3 Monate vorher noch einmal zusammensetzt um dann genaueres abzusprechen.
EG würde ich dann normal vom 1-12 Lebensmonat beantragen, die rechnen das dann automatisch gegen das Mutterschutzgeld und würde dann monatlich einen Teil zur Seite legen für die Zeit zwischen letzter EG-Zahlung und erstem Gehaltseingang. Ist aber nur eine "Überlegungsbeispiel" meinerseits für dich.
Und er Kindsvater kann sich dann überlegen ob er seine beiden Monate EG auch nimmt und wann er diese bis zum 14ten Lebensmonat nimmt. EZ bei seinem AG kann er eh unabhängig von Deiner nehmen. Er muss nur eben auf die Lebensmonate achten und das er mindestens 2 volle Lebensmonate nimmt für das EG. Falls das auch relevant ist.
Mitglied inaktiv - 03.06.2016, 18:55
Antwort auf:
Kann ich auch 14 Monate Elternzeit nehmen?
Die Idee mit der Elternzeit bis 2019 finde ich gar nicht mal schlecht. Aber ich arbeite eh nur 30 Stunden. Könnte ich es trotzdem so halten, dass ich es mir vorbehalte ab dem 01.09.2017 wieder anzufangen?
Und wegen dem Kindergartenplatz brauch ich mir keine Gedanken machen. Wir wohnen auf dem Dorf und da es egal, ob das Kind im Januar, Mai oder August mir der Eingewöhnung beginnen soll :)
von
medusa21685
am 03.06.2016, 19:54