Kann ich alte Kündigung "aushebeln"?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich alte Kündigung "aushebeln"?

Guten Abend Frau Bader, ich habe jetzt schon zum Ende der Elternzeit im April gekündigt, dem Geburtstag des Kindes entsprechend zu einem "ungeraden" Datum. Nun hat sich die Gelegenheit ergeben, ab sofort bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen. Die Genehmigung des alten Arbeitgebers für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber ist erteilt. Der neue Arbeitgeber und ich möchten das Ganze während der Elternzeit auf 450-Euro-Basis anlaufen lassen und mit dem Ende der Elternzeit auf einen sozialversicherungspflichtigen Job ausweiten. Der Arbeitgeber will die Aufstockung am liebsten "sauber" ab Monatsbeginn machen. Kann ich einfach eine neue Kündigung zum Ende des Monats März einreichen, die die alte "aushebelt"? Und eine zweite Frage: Während der Elternzeit habe ich Bürotätigkeiten im Familienbetrieb übernommen, was ich gerne so weiterführen möchte. Sollte das im neuen Arbeitsvertrag festgehalten werden? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!

von meinesonnenscheinchen am 11.10.2019, 19:49



Antwort auf: Kann ich alte Kündigung "aushebeln"?

Hallo, 1. Verstehe ich nicht. Brauchen Sie doch nicht. Sie können doch den Minijob in der EZ ausüben 2. Ja, ein Arbeitsvertrag mit genauen Zeiten ist wichtig, da Sie ja gesamt nicht über 30 Std/ Wo, kommen dürfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



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