Schönen guten Tag,
Ich habe in einer Firma neu angefangen,
Nun stellte sich am ersten Arbeitstag heraus des ich Urlaubssperre habe in den erstens 6 monaten. Nun ist es aber so des dies auch im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist.
Es steht nur drin des ich Urlaub Anspruch habe.
Nun ist es so des ich zwei Kinder habe eins davon hat in den Ferien Schließung während des Hortzeit und mein zweites kind geht in die Schule.
Daraufhin haben wir schon letztes Jahr diesbezüglich so geplant des wir die zwei Wochen gleichzeitig Jahresurlaub machen und alles gebucht haben nach Norwegen.
Wenn ich Urlaub nehmen würde würde ich schon 4 Monate in der Firma arbeiten.
Abgesehen wegen den Buchung wo für uns Kosten entstehen wegen der Stornierung, kommt noch hinzu des unsere Tochter in der Zeit nicht betreut werden kann.
Jetzt meine Frage dazu.
Wie steht mir in der Hinsicht Urlaub zu?
von
Cassandra91
am 19.03.2018, 18:43
Antwort auf:
Kann ich Urlaub nehmen in der Probezeit
Hallo,
einen Anspruch haben Sie nicht, ich würde einfach mal mit dem Arbeitgeber reden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2018
Antwort auf:
Kann ich Urlaub nehmen in der Probezeit
Fragen kostet nix. Nur wenn man fragt kann einem geholfen werden.
Geh zu deinem Chef und frag nach...... einen Anspruch hast du nicht aber vielleicht passt es ja von der Urlaubsplanung der Firma.
Zu Not bleibt ihr zu Hause und dein Mann betreut das Kind.
von
misses-cat
am 19.03.2018, 18:51
Antwort auf:
Kann ich Urlaub nehmen in der Probezeit
dass ihr gebucht habt ist jetzt blöd, da du rechtlich gesehen keinen anspruch hast in der probezeit. ABER ich würde einfach mit dem chef reden und ihm die situation erklären. vielleicht ist diese ehrlichkeit einfach das richtige. zu verlieren hast du nix, ich wünsche dir aber viel erfolg!
von
mellomania
am 19.03.2018, 19:34
Antwort auf:
Kann ich Urlaub nehmen in der Probezeit
Auch außerhalb der Probezeit hättest Du keinen Anspruch darauf, genau in den zwei Wochen Urlaub zu bekommen. Wenn schon andere in der Zeit Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen haben oder wenn da grad Hochsaison ist und auf keinen verzichtet werden kann, kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch ablehnen - auch außerhalb der Probezeit.
Umgekehrt wird zwar gerne davon gesprochen, daß man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen soll/darf, aber eigentlich hat auch kein Arbeitgeber ein Interesse daran, daß der Arbeitnehmer nach der Probezeit noch seinen ganzen Jahresurlaub übrig hat. Es geht meistens nur darum, daß man nicht gleich in einen mehrwöchigen Urlaub entschwindet, bevor der Arbeitgeber überhaupt beurteilen kann, ob man was taugt. Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob der AG das wirklich rechtssicher absolut verbieten kann. Allerdings kann er - siehe oben - den Urlaub aus betrieblichen Gründen ablehnen, und das natürlich nicht nur in der Probezeit.
Eigentlich ist es üblich, den bereits geplanten und gebuchten Urlaub im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Ich führe gerade Gespräche mit diversen Bewerbern, und natürlich haben viele ihren Sommerurlaub schon gebucht, vor allem die mit Kindern, deswegen ist das immer mal wieder Thema. Das ist auch gar kein Problem. Mir ist es lieber, das wird da schon angesprochen, als daß der Bewerber erst nach ein paar Wochen Einarbeitung damit um die Ecke kommt.
Sprich den Urlaub an, und zwar bald. Mehr als ablehnen können sie nicht. Die Kinderbetreuung sollte kein Problem sein, denn dein Mann hat ja seinen Urlaub schon genehmigt bekommen. Dann fährt er halt alleine mit den Kindern weg, oder er betüdelt die Kinder daheim und macht den Hausmann.
von
Strudelteigteilchen
am 20.03.2018, 09:42