Guten Tag! Ich habe letztes Jahr im August das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragt. Nun habe ich dies bekommen und eine Rechnung von 3000 Euro die zwischen mir uns meinen Exmann aufgeteilt werden soll. Er hat zudem auch eine eidesstattliche Versicherung. Also kein Geld. Ich wollte die gerichtskostenbeihilfe beantragen jedoch dachte ich, dies erst beantragen zu können wenn es vors Gericht geht. Ich habe aber nur einmal mit dem Jugendamt gesprochen und 2 Briefe erhalten während der ganzen Zeit. Daher habe ich den moment verpasst an dem ich mich um kostenhilfe kümmern müsste. Gibt es eine Möglichkeit an die ich mich und auch mein exmann sich wenden kann wegen der Kosten? Könnte man gerichtskostenbeihilfe nachträglich beantragen? ich hoffe Sie können mir/uns helfen liebe Grüße