Kann ich Gerichtskostenbeihilfe nachträglich stellen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich Gerichtskostenbeihilfe nachträglich stellen?

Guten Tag! Ich habe letztes Jahr im August das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragt. Nun habe ich dies bekommen und eine Rechnung von 3000 Euro die zwischen mir uns meinen Exmann aufgeteilt werden soll. Er hat zudem auch eine eidesstattliche Versicherung. Also kein Geld. Ich wollte die gerichtskostenbeihilfe beantragen jedoch dachte ich, dies erst beantragen zu können wenn es vors Gericht geht. Ich habe aber nur einmal mit dem Jugendamt gesprochen und 2 Briefe erhalten während der ganzen Zeit. Daher habe ich den moment verpasst an dem ich mich um kostenhilfe kümmern müsste. Gibt es eine Möglichkeit an die ich mich und auch mein exmann sich wenden kann wegen der Kosten? Könnte man gerichtskostenbeihilfe nachträglich beantragen? ich hoffe Sie können mir/uns helfen liebe Grüße

von sundry am 27.05.2015, 07:33



Antwort auf: Kann ich Gerichtskostenbeihilfe nachträglich stellen?

Hallo, zu spät. Keinen RA? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2015



Antwort auf: Kann ich Gerichtskostenbeihilfe nachträglich stellen?

sondern der Gegenstandswert. Bei Sorgerecht ist der Gegenstandswert (der Wert, aus dem Kosten ermittelt werden) 3.000,00 €. Auf dich kommen 162,00 € Gerichtskosten zu. Verfahrenskostenhilfe kann man nicht im Nachhinein beantragen. Du hättest aber beantragen können, dass dein Ex die Kosten des Verfahrens trägt. Dafür ist es auch zu spät.

von ALF0709 am 27.05.2015, 07:43



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