kann ich Ersatztätigkeit wegen der für mich unpassenden Arbeitszeiten ablehnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: kann ich Ersatztätigkeit wegen der für mich unpassenden Arbeitszeiten ablehnen?

Hallo Fr. Bader, Ich arbeite im ambulanten Dienst und nach Bekanntgabe meiner SS hat mir meine Chefin den Vorschlag gemacht in der Tagesbetreuung weiter zu arbeiten. Bisher waren meine Dienste so das ich problemlos meine Kinder aus dem Kindergarten holen konnte. Mit dem neuen Angebot sind aber andere Arbeitszeiten verbunden, die es mir unmöglich machen meine Kinder abzuholen und zu betreuen bis jemand zur Verfügung stehen würde. So wie ich jetzt rausgehört habe, werde ich auch nicht auf meine Sollstunden kommen und meine Überstunden werden damit verrechnet. Wenn wir dafür keine Lösung finden, kann ich dieses Angebot ablehnen und auf ein komplettes BV bestehen? Danke im Vorraus für Ihre Auskunft

von Lilly8010 am 28.06.2016, 16:21



Antwort auf: kann ich Ersatztätigkeit wegen der für mich unpassenden Arbeitszeiten ablehnen?

Hallo, er kann Ihnen gemäß dem Vertrag (!!!) und der dort genannten Zeiten eine Versetzung vorschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2016



Antwort auf: kann ich Ersatztätigkeit wegen der für mich unpassenden Arbeitszeiten ablehnen?

Du kannst auf keinen Fall auf einem BV bestehen, denn das BV ist immer die Angelegenheit des Arbeitgebers. Du kannst lediglich auf Arbeitsbedingungen bestehen, die mit dem Mutterschutzrecht konform sind, das ist alles. Ersatztätigkeit: Sind deine bisherigen Arbeitszeiten vertraglich festgelegt? Wenn ja, dann kannst du die neuen Arbeitszeiten ablehnen. Aber auch wenn der Vertrag nichts festlegt, muss der AG Rücksicht auf solche Probleme bei der Kinderbetreuung nehmen. Du kannst nicht die Tätigkeit an sich ablehnen, sondern nur die nicht sozialverträglichen neuen Arbeitszeiten. Wenn bei der Ersatztätigkeit eine geringere Arbeitszeit herauskommt, darf dir das nicht als Minus angerechnet werden, sondern du wirst für die übrigen Stunden teilfreigestellt und erhältst den Durchschnittslohn weitergezahlt.

Mitglied inaktiv - 28.06.2016, 16:42



Antwort auf: kann ich Ersatztätigkeit wegen der für mich unpassenden Arbeitszeiten ablehnen?

Danke schön für die schnellen Antworten. Mir ging es nur um die Arbeitzeit. Da wird sich sicher eine Lösung finden lassen.

von Lilly8010 am 28.06.2016, 17:03



Antwort auf: kann ich Ersatztätigkeit wegen der für mich unpassenden Arbeitszeiten ablehnen?

Falls ihr keine Lösung findet, könnt ihr euch an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz wenden.

Mitglied inaktiv - 28.06.2016, 19:31



Antwort auf: kann ich Ersatztätigkeit wegen der für mich unpassenden Arbeitszeiten ablehnen?

Uriah hat da vollkommen recht, auch bei Zuweisung einer Ersatztätigkeit, welche zwar nur dem billigem Ermessen des Arbeitgebers unterliegt, müssen auch die anderen nicht dem Arbeitsverhältnis unterliegenden Umstände der Schwangeren mit abgewogen werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang folgendes Urteil: bag AZR 365/99. Hier heißt es unteranderem: Bei der Zuweisung einer Ersatztätigkeit hat der Arbeitgeber nach billigem Ermessen zu entscheiden (§ 315 BGB). In diesem Rahmen ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Einerseits hat die Arbeitnehmerin durch zumutbare Veränderungen ihrer Tätigkeit daran mitzuwirken, die finanziell nicht unerheblichen Folgen eines Beschäftigungsverbots für den Arbeitgeber möglichst gering zu halten. Sie muß deshalb für die absehbare Zeit bis zum Beginn der Mutterschutzfrist - mutterschutzrechtlich erlaubte und zumutbare - Tätigkeiten ausüben, zu denen sie im Wege des Direktionsrechts nicht angewiesen werden könnte. Andererseits muß die angebotene Ersatzarbeit auf den besonderen Zustand der Schwangeren und deren berechtigte persönliche Belange auch außerhalb der unmittelbaren Arbeitsbeziehung Rücksicht nehmen."

von Behnke am 28.06.2016, 21:06



Antwort auf: kann ich Ersatztätigkeit wegen der für mich unpassenden Arbeitszeiten ablehnen?

Überstundenabbau aufgrund eines generellen BVs ist sogar legitim, allerdings natürlich nur bis diese abgebaut sind. Denn durch den Freizeitausgleich, der ja auch durch das ArbZG vorgeschrieben ist, entfällt auch die Gefährdung am Arbeitsplatz und ein BV ist für diese Zeit nicht nötig.

Mitglied inaktiv - 29.06.2016, 18:47



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