Hallo Fr.Bader,
Mein Kleiner wurde am 11.12.12 geb.,habe bei meinem AG Elternzeit bis zum 31.12.13 beantragt,habe dann von der Verwaltung des AG ein Schreiben bekommen mit der Bestätigung der gewünschten Elternzeit.
& weiter mit diesem Wortlaut...
"Beachten Sie bitte,dass die Elternzeit für Mütter erst nach Beendigung der MutterschutzFrist beginnt und dass Sie sich für einen Zeitraum von zunächst 2 Jahren verbindlich auf die von Ihnen gewünschte Ausgestaltung der Elternzeit festlegen."
Meine Frage,was genau heißt das nun,habe direkt nach Erhält des Schreibens unseren Hoteldirektor angerufen und gefragt,ob ich jetzt nicht mehr ein weiteres Jahr verlängern könnte,dieser sagte ich könnte verlängern...
Als ich allerdings heute mit der Buchhaltung gesprochen habe,hat sich das doch irgendwie schon wieder anders angehört,vielleicht können sie mich schon mal etwas aufklären da unser Direktor zur Zeit noch im Urlaub ist und ich jetzt etwas nervös werde,noch kein Kita Platz etc....
Entschuldigung das es etwas lang geworden ist und vielen Dank im voraus...
LG mimi77
von
mimi77
am 28.08.2013, 17:59
Antwort auf:
kann ich Elternzeit verlängern
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch auf verlängerung, es geht nur, wenn der Ag zustimmt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2013
Antwort auf:
kann ich Elternzeit verlängern
Bei der Erstanmeldung muss man sich für einen 2-Jahreszeitraum festlegen.
Zum einen (da hätte dein AG recht) geht die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz los. Aber der Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet (geht also faktisch schon am Tag der Geburt los).
So dass der 2-Jahreszeitraum nur bis zum (Tag vor dem) 2. Geburtstag geht, wenn man EZ ab Geburt oder Mutterschutzende anmeldet.
(deinen AG versteh ich so, dass er wohl meint, er ginge bis Ende Mutterschutz + 2 Jahre)
Hast du weniger als 2 Jahre angemeldet, kann dein AG davon ausgehen, du möchtest innerhalb dieses Zeitraumes keine EZ mehr. Einer Verlängerung braucht er dann nicht zuzustimmen (erst wieder nach den 2 Jahren).
Wenn er allerdings zustimmt, hast du keine Probleme.
(nur....was interessiert mich das Geschwätz von gestern, wenn du nix Schriftliches in der Hand hast...)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.08.2013, 20:21
Antwort auf:
kann ich Elternzeit verlängern
Also sieht es schlecht aus... danke trotzdem schon mal...
von
mimi77
am 28.08.2013, 21:24
Antwort auf:
kann ich Elternzeit verlängern
Kommt auf deienn AG an, nicht auf das Personalbüro/Buchhaltung. Schlußendlich bezahlt er die ja. Er bestimmt, nicht die Buchhaltung.
Fakt ist, Du mußt Dich mind. für 2 jahre festlegen damit du auch ohne Zustimmung des AG das 3te Jahr nehmen kannst. Machst du das nicht, ist es halt eine freiwillige Leistung deines AG, er kann also wenn er mag. Wenn er dir jetzt schon suggeriert hat, das das OK geht, dann würde ich doch das ganze mal schleunigst schriftlich feshalten. Setzt am besten alles direkt nach dem Urlaub auf, mach mit ihm einen Termin bei dem ihr alles weitere besprecht. So hast Du Gewissheit, und er kann auch besser planen. Und wenn das alles sicher ist, dann gibst du das an die Buchhaltung weiter.
Na und wenn er es macht, hey, Glückwunsch zu dem klasse Chef. Nicht alle sind eben so verstännisvoll, und genau solche Chefs sollte man sich auch warmhalten.
Mitglied inaktiv - 29.08.2013, 15:04
Antwort auf:
kann ich Elternzeit verlängern
Danke für die Antworten...
Hatte ja auch schon Zeit darüber nach zu denken,warte das Gespräch ab ansonsten hab ich schon einen Plan B...
Liebe Grüße mimi
von
mimi77
am 30.08.2013, 14:36