Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Elternzeit und bin erneut schwanger geworden(8SSW) da ich vor dem Geburt als vollzeitangestellte Busfahrerin in einem grosem Busunternehmen gearbeitet habe war ich ab den 4 SS Monat in der Beschäftigungsverbot habe bis zum Mutterschutz Muterschutzlohn von Arbeitgeber ausgezahlt gekriegt. Möchte jetzt meine Elternzeit verkürzen um die Mutterschutzlohn von Arbeitgeber für die Zeit vor dem Geburt des zwetes Kindes zu bekommen.
Ist es überhaupt rechtlich möglich?
Wenn ja wie mache ich es richtig?
Unter welchen Fristen soll ich einen Antag bei Arbeitgeber stellen?
Wann soll ich wenn mein Arbeitgeber dem Antrag zustimmt über erneute Schwangerschaft informieren?
MfG Natali
von
Natali805
am 19.12.2017, 13:12
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit verkürzen weil ich wieder schwanger bin?
Hallo,
Sie können die erste EZ am Tag vor dem Mutterschutz beenden und bekommen dann volles MG. Das BV spielt keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2017
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit verkürzen weil ich wieder schwanger bin?
rechtlich kannst du die laufende elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. den zurückgespielten rest kannst du dir übertragen lassen um ihn später zu nehmen. wenn du momentan in reiner elternezeit bist, ist eine frührer vorzeitige beendigung der elternzeit um in ein bv zu gehen nicht möglich und auch nicht zulässig. außer du wärst in teilzeit während der elternezeit beschäftigt, dann ginge es. aber so wie du es schilderst nicht. dann erst zum beginn des neuen mutterschutzes
von
mellomania
am 19.12.2017, 16:01