Ich weiß, dass ich die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem Antritt beantragen muss. Kann ich als Vater warten, bis mein Kind fünf Monate alt ist, und dann erst Elternezeit beantragen? Oder muss ich den Antrag schon vor der Geburt stellen? Danke!
von
Bima
am 17.02.2014, 13:09
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit erst nach der Geburt beantragen?
Hallo,
Nein, müssen Sie nicht. Eben sieben Wochen vor dem Antritt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2014
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit erst nach der Geburt beantragen?
Wie du schon sagst: Die Frist lautet 7 Wochen vor Antritt.
Wenn du die EZ erst im 5. Lebensmonat machen möchtest, dann eben 7 Wochen vor dem 5. Lebensmonat!
Wenn du die EZ erst im 9. Lebensmonat nehmen möchtest, dann 7 Wochen vor dem 9. Lebensmonat.
Denn nur 8 Wochen vor dem Beginn der EZ hat man Kündigungsschutz!!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.02.2014, 14:29