Kann er einfach aufhören zu zahlen ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann er einfach aufhören zu zahlen ?

Guten Tag Frau Bader , mein ex freund uns ich haben zwei Kinder für die er seit ersten Tag der Trennung immer pünktlich unterhalt bezahlt hat . Jetzt schrieb er mir das er das nicht mehr kann und die Sache seinen Anwalt ubergeben hat und das alles nur weil er von jugendamt Brief bekommen hat mit der Bitte ( also keine prpfung) denn unterhalt anzupassen da er zu wenig zahlt . Er ist seit einem Jahr verheiraten mit eine frau die ein Kind hat ( nicht sein kind) . Meine Frage : kann er einfach so aufhören zu bezahlen obwohl er selbständig ist und Geld verdient ? Ändert sich was da er jetzt " eine neue Familie " hat , bei unterhalt für meine Kinder ? Ich hab Titel auf unterhslt in Höhe von 501 Euro ! Was kann ich tun ?

von Bellanera am 28.10.2016, 23:19



Antwort auf: Kann er einfach aufhören zu zahlen ?

Hallo, hat er denn einen Titel unterschrieben oder gibt es ein Gerichtsurteil? Ansonsten muss festgestellt werden, wie viel Unterhalt zu zahlen ist, für das Kind von der anderen Frau muss er nicht bezahlen. Leider besteht bei Selbständigen oft eine viel bessere Möglichkeit, die Höhe der Einkünfte zu "gestalten". Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2016



Antwort auf: Kann er einfach aufhören zu zahlen ?

Du hast einen gültigen Titel? Wenn er wirklich nicht zahlt, dann kannst du den Titel ohne Schnickschnack vollstrecken lassen. Dazu wendest du dich an den zuständigen Gerichtsvollzieher bei ihm am Wohnort. Die Überprüfung des Unterhalts kann parallel dazu laufen.

von Pamo am 29.10.2016, 12:56



Antwort auf: Kann er einfach aufhören zu zahlen ?

Ich bin zwar nicht Frau Bader, habe das aber leider auch schon alles durch. Du hast meines Erachtens alle 2 Jahre das Recht auf Auskunft von deinem ex. D.h. Alle 2 Jahre muss er seine Einkünfte offen legen. Wenn du beim JA eine Beistandschaft für deine Kinder hast, muss er dort Auskunft erteilen oder ansonsten bei deinem Anwalt. Einfach einstellen darf er die Zahlung natürlich nicht, mit einem Titel kannst du direkt vollstrecken lassen. Das steht doch aber auf deinem Titel auch drauf! Du hast die Urkunde doch bei dir oder? Er muss übrigens bis auf einen Selbstbehalt von 1000€ alles Einkommen für den Unterhalt seiner Kinder abgeben meine ich. Kindesunterhalt geht immer vor, es ist also egal ob er eine neue Familie hat oder nicht.

von Wäschesäcken am 30.10.2016, 19:28