Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Frage: Ich bin deutscher Staatsbürger, habe meinen Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland. Ich habe eine Polin (im Ausland) geheiratet, meine Frau hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Polen (Sozialversicherung in Polen). Aktuell ist Sie schwanger (erster Monat), ich möchte Sie mit nach Deutschland nehmen, damit Sie bei mir wohnt und lebt. Kann Sie hier das Kind kriegen und zum Arzt gehen? Wenn Ihr Arbeitgeber in Polen ist? Gehalt würde Sie aus Polen beziehen, da Sie nicht kündigen möchte, aber die Arztbesuche und Untersuchungen wären in Deutschland. Braucht man hierfür eine Zustimmung der polnischen Sozialversicherung (ZUS) oder einer deutschen Krankenkasse? Können Sie mir nähere Auskunft geben? Geplant ist, dass wir zusammen in Deutschland leben und arbeiten. D.h. nach der Geburt wird meine Frau einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen. Vielen Dank & MFG

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 15:39



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

Hallo, Sie ist ja in Polen Krankenversichert u muss klären, ob sie in D entbinden kann . Oder eine Auslandskrankenversicherung abschliessen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

sie muss ja klären, wer die kosten für die arztbesuche und die geburt bezahlt. wenn das ihre krankenkasse macht bzw. versicherung ist ja gut. wenn nicht muss sie es selber zahlen. wenn sie nicht arbeitet bekommt sie ja auch kein gehalt. wie will sie das machen? wenn sie jetzt zu dir geht, ist das doch gar nicht möglich dass sie in polen arbeitet? das verstehe ich nicht, da muss sie doch kündigen

von mellomania am 29.12.2017, 17:46



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

@ mellomania Also soll Sie während der Schwangerschaft wenn Sie im Krankenstand ist kündigen, verstehe ich das richtig? Macht ja absolut keinen Sinn, oder wurde dies vorgeschlagen weil Sie polnischer Nationalität ist? Es gibt Berufsgruppen die können Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen, wenn Sie schwanger sind, deshalb kriegen diese dann eine ärztliche Bescheinigung = Krankenstand. Ich kenne keine deutsche Kollegin welche schwanger war, z.B. als Krankenschwester Bereich Anästhesiologie, und dann gekündigt hätte bei einem unbefristeten Vertrag. Verstehe die Denkweise absolut nicht. Würde man dies auch einer deutschen Arbeitnehmerin vorschlagen? Zu kündigen?? Also schwanger sein, im Krankenstand (da schwanger) und kündigen damit Sie kein Gehalt mehr bekommt. Verstehe ich nicht @ mellomania

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 18:17



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

Im ersten Monat schwanger? Ich komisch... Ist das Kind bereits gezeugt? ;-) Wenn nicht, erst hier einen Job suchen und dann schwanger werden... Des Weiteren würde ich vorschlagen, sich bei der Krankenversicherung in Polen und der eigenen deutschen KV zu erkundigen. Stichwort Familienversicherung. Bg

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 18:43



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

naja nicht der Staat will etwas von euch sondern ihr wollt ja etwas vom Staat! Bzw von einer deutschen Krankenkasse! wer in Deutschland das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen will, sollte auch hier seine Abgaben zahlen und nicht in Polen...das hat nix mit Polen zu tun und das würde man zu einer deutschen Frau im Ausland genauso sagen ;-) also entweder wendet ihr euch an die polnische Krankenkasse ob sie die Kosten in Deutschland übernimmt oder sie muss in Polen entbinden. Übrigens kann es sehr nach hinten los gehn, wenn sie im Krankenstand in Deutschland ist! der Arbeitgeber kann überprüfen lassen ob sie sich in Polen und vorallem zuhause befindet!!! Krankschreibung ist kein Monatsurlaub! ganz schön riskant was ihr da vorhabt und kann in einer Kündigung enden, und wenn es die Krankenkasse erfährt dann gehts erst richtig los. ich lebe selber im Ausland und bin mit einem Ausländer verheiratet deswegen brauchst du dir keine Mühe machen zwecks Vorurteile ;-) das ist nunmal so, ob Polin, Deutsche oder sonst was

von littlestarling82 am 29.12.2017, 18:57



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

sie muss doch bis mutterschutz arbeiten wenn es das in polen gibt. sie ist doch nicht krank, sondern schwanger

von mellomania am 29.12.2017, 20:22



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

Mal der Reihe nach.... Ob die Krankenversicherung deiner Frau zahlt oder nicht müsst ihr abklären. Das wird unterschiedlich gehandhabt, kann euch also so kaum jemand wirklich sagen. Falls deine Frau wirklich im ersten Monat schwanger ist - was ich mal bezweifel- denke mal das ist ein "Verständigungsproblem - dann hindert das sie ja nicht grundsätzlich daran zu arbeiten. Nicht jede Schwangere bekommt dann ein BV - denke mal das meinst du mit "Krankenstand" - hier nennt man es BV= Beschäftigungsverbot. Wegen ersten Monat, da weiß Frau nicht mal das sie schwanger ist, weil mindestens in Deutschland ab dem ersten tag der letzten Periode gerechnet wird, bleibt die aus und Frau testet, ist sie mindestens schon im zweiten Monat. Oft fast schon im dritten wenn der Frauenarzt dieses bescheinigt bzw ein Mutterpass ausgestellt wird. bezüglich eines BV ist es hier so, das Frau eben dann dafür mindestens an sich arbeitsfähig sein muss damit sie überhaupt eines bekommt, sie darf halt nur wegen der Schwangerschaft eben nicht arbeiten weil entweder die Arbeit nicht mit dem Mutterschutz vereinbar ist und/oder wegen "Komplikationen" Gefahr für Mutter und/oder Kind bestehen. ABER !!! da der AG sie jederzeit eben wieder zur Arbeit einbestellen kann, sofern es ein BV wegen des Arbeitsplatzes ist, dürfte hier in Deutschland die Frau nicht ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen. Was ihr ja plant, den sie wird ja wohl länger wie 6 Monate hier wohnen. Der AG hier in Deutschland könnt zB eine Tätigkeit haben die sie auch schwanger machen darf, dann müsste sie von heute auf morgen wieder arbeiten und das BV wäre hinfällig. Sobald die Frau im Mutterschutz ist, sieht es anders aus. da darf sie dann wohnen wo sie will. Ebenso in der Elternzeit - da ruht der Vertrag. Du siehst also, es wird in vielen teilen anders gehandhabt. Entsprechend ist es schwer dir zu raten was ihr dürft und was nicht. das würde ich mit dem polnischen AG zum einen Abklären und zum weiteren mit der KK. Ebenso Einwanderungsbehörde usw. Nicht das ihr nachher riesen Problem habt weil eben ihr wo einer Falschaussage aufgesessen seit...

Mitglied inaktiv - 29.12.2017, 20:32



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

@ Bart1983: ob die Frau in Deutschland wohnen kann, während sie einen Arbeitsvertrag in Polen hat mit Krankschreibung aufgrund gefährdender Tätigkeiten, muss doch der Arbeitgeber in Polen bzw. die polnischen Behörden entscheiden. Ob die Frau in Deutschland medizinische Leistungen mit ihrer polnischen Krankenkasse abrechnen kann, muss die polnische Krankenkasse entscheiden. Eine deutsche Krankenkasse wird es jedenfalls nicht bezahlen, wenn die Frau kein Mitglied in einer dt. Krankenkasse ist. @ alle: Jedes Land hat den Mutterschutz ein bißchen anders geregelt. In Polen gibt es eine Verordnung, die regelt welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Vermutlich läuft das dann über eine "Krankschreibung". (Genau weiß ich es auch nicht.) Die Mutterschutzfrist beträgt in Polen 20 Wochen bei einer einfachen Geburt.

Mitglied inaktiv - 30.12.2017, 11:56



Antwort auf: Kann eine Ausländerin in Deutschland ein Kind kriegen?

Hi! Eine Zusammenarbeit beider Kassen ist möglich, wenn deine Frau als Grenzgängerin arbeiten würde. Sprich: euer gemeinsamer Wohnort ist grenznah zu Polen, sie könnte ihrem Arbeitsvertrag weiterhin nachkommen und lässt sich entsprechend als Grenzgängerin beim Finanzamt eintragen. Aber: es wird dennoch zwischen Sach- und Geldleistungen unterschieden. Arztbesuche können per Antrag über das entsprechende Formular in Deutschland in Anspruch genommen werden, die Kostenübernahme klären die Kassen dann unter sich. Geldleistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder auch Gehalt im BV werden davon jedoch nicht abgedeckt und laufen über das Arbeitgeberland. Es wäre wirklich am Besten, ihr klärt das mit beiden! Kassen und auch gleich mal beide! Elterngeldkassen befragen, wie bzw. ob deine Frau in dem Fall irgendwo Anspruch hat. Es wird vermutlich eher kompliziert.

von cube am 30.12.2017, 12:33