Kann ein Vater Elternzeit auch nachträglich beatragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ein Vater Elternzeit auch nachträglich beatragen?

Guten Tag Frau Bader, ich werde mit meinem Sohn zwei Jahre und 3 Monate in Elternzeit bleiben. Im September fange ich also nach 27 Monaten wieder an zu arbeiten. Mein Mann wollte bisher keine Elternzeit nehmen. Nun überlegt er doch, es zu tun. Wäre es möglich, dass er erst jetzt bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit (angenommen ab September für 2 Monate) beantragt, oder muss es geschehen unmittelbar nach der Geburt des Kindes? Vielen Dank Khaki

von khaki am 03.06.2015, 22:09



Antwort auf: Kann ein Vater Elternzeit auch nachträglich beatragen?

Hallo, ja, kann er. Aber er bekommt kein EG. Frist 7 Wo vor Beginn schriftlich - Kündigungsschutz ab 8 Wo vor Beginn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2015



Antwort auf: Kann ein Vater Elternzeit auch nachträglich beatragen?

Klar kann er das - 7 Wochen vorher dem AG benachrichtigen. Geld gibt es natürlich nicht in dieser Zeit, das geht nur bis zum 14. Lebensmonat.

von Andrea6 am 03.06.2015, 22:28



Antwort auf: Kann ein Vater Elternzeit auch nachträglich beatragen?

Moin, aber Achtung der Kündigungsschutz für Väter gilt nur 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Also erst frühestens 8 Wochen vorher beantragen. LG Ingo

von IngoAC am 04.06.2015, 09:05



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