Guten Tag Frau Bader,
ich werde mit meinem Sohn zwei Jahre und 3 Monate in Elternzeit bleiben. Im September fange ich also nach 27 Monaten wieder an zu arbeiten. Mein Mann wollte bisher keine Elternzeit nehmen. Nun überlegt er doch, es zu tun. Wäre es möglich, dass er erst jetzt bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit (angenommen ab September für 2 Monate) beantragt, oder muss es geschehen unmittelbar nach der Geburt des Kindes?
Vielen Dank
Khaki
von
khaki
am 03.06.2015, 22:09
Antwort auf:
Kann ein Vater Elternzeit auch nachträglich beatragen?
Hallo,
ja, kann er. Aber er bekommt kein EG. Frist 7 Wo vor Beginn schriftlich - Kündigungsschutz ab 8 Wo vor Beginn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2015
Antwort auf:
Kann ein Vater Elternzeit auch nachträglich beatragen?
Klar kann er das - 7 Wochen vorher dem AG benachrichtigen. Geld gibt es natürlich nicht in dieser Zeit, das geht nur bis zum 14. Lebensmonat.
von
Andrea6
am 03.06.2015, 22:28
Antwort auf:
Kann ein Vater Elternzeit auch nachträglich beatragen?
Moin,
aber Achtung der Kündigungsschutz für Väter gilt nur 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit. Also erst frühestens 8 Wochen vorher beantragen.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 04.06.2015, 09:05