Kann der Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfrist geringer ausfallen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann der Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfrist geringer ausfallen?

Kann bei einem Teilzeit-Job der Arbeitgeberzuschuss geringer ausfallen, so dass der Durchschnitt der vorausgehenden 3 Monate nicht erreicht wird. Hier denke ich an folgendes Beispiel gedacht: Teilzeitbeschäftigung generell Montags bis Mittwochs. Dabei liegt der Verdienst monatlich im Durchschnitt bei 2000 Euro Netto. Annahme Beginn Mutterschutzfrist zum 5'ten (Beispiel Montag) eines Monats. Als Laie würde ich nun davon ausgehen, dass der Arbeitgeberzuschuss sich unkompliziert rechnen lässt. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse 351 Euro (27 * 13 Euro). Das ergibt 2000 Euro - 351 Euro = 1649 Euro Arbeitgeberzuschuss. Ist aber nun auch folgendes denkbar, da die Mutterschutzfrist an einem 5'ten des Monats anfängt, das auf einen Montag fällt? Der 3'te und 4'te wäre somit eine Wochenende. Der 1'te und 2'te wäre arbeitsfrei, da im Beispiel oben ja nur von Montags bis Mittwochs gearbeitert wird, setzt der Arbeitgeber den Arbeitgeberzuschuss kalendertäglich erst ab dem 5'ten des Monats an. Somit käme (66,67 Euro - 13 Euro) * 27 entspricht statt 1649 dann nur 1449. Daher hätte die Mutter Geldeinbußen zu den vorherigen Monaten in Höhe von ca. 200 Euro.

von babylee am 25.01.2018, 23:29



Antwort auf: Kann der Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfrist geringer ausfallen?

Hallo, 1. Ist die TZ begrenzt auf die EZ? Dann endet sie mit Beginn des neuen Mutterschutzes 2. Ansonsten gilt Rechenbeispiel 1 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Kann der Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfrist geringer ausfallen?

Vor einigen Jahr bestannd ein Vollzeitvertrag. Nachdem das erste Kind kam, wurde es Elternzeit genommen. Nach der Elternzeit wurde dann ein Teilzeitvertrag gesschlossen, bzw. die Vollbeschäftigung reduziert. D.h, es müsste das Rechenbeispiel 1 gelten. Kann in dem Beispiel aber auch einerseits den Arbeitgeber verstehen, wenn er ab dem 5'ten des Monats rechnet, da die ersten Tage ja auf arbeitsfreie Tage oder Wochenende fallen.

von babylee am 30.01.2018, 01:46



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