Guten Morgen liebe Frau Bader,
ich habe noch ein kleines Anliegen.
Meine Tochter wird im April 1 Jahr, Elternzeit hatte ich nach der
Geburt für 1 Jahr angemeldet.
Nun bin ich wieder schwanger und möchte wie geplant
im April wieder arbeiten gehen.
Kann mein AG von mir verlangen meine Elternzeit zu verlängern?
Weil das für mich doch negativ wäre, da ich kein Geld bekommen würde
?!?
Oder muss er mir trotz SS meinen alten Arbeitsplatz Vollzeit wieder zur
Verfügung stellen?
Vielen Dank und liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 27.02.2010, 10:16
Antwort auf:
Kann der AG bei erneuter SS die Elternzeit verlängern
Hallo,
er muss den alten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen
Liebe grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2010
Antwort auf:
Kann der AG bei erneuter SS die Elternzeit verlängern
Hallo
Wie weit bist Du denn und wann wolltest Du es ihm sagen ?
Wenn Du noch am Anfang bist, dann würde ich erstmal gar nix sagen und im April beginnen.
Wenn ihr Euch auf das eine jahr Elternzeit geeinigt habt, dann müsste er Dir Deinen alten Job wieder zur Verfügung stellen.
Teilzeit darf er nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 27.02.2010, 10:29
Antwort auf:
Kann der AG bei erneuter SS die Elternzeit verlängern
ich habe das 1 Jahr Elternzeit schriftlich beantragt.
Dachte nur, es wäre fairer wenn er es vorher schon weiß, da ich bei meiner
letzten SS in ein BV gegangen bin und dies bei der jetzigen SS event. auch wieder ansteht, da mein Job sehr anstrengend und stressig ist.
Wie ist die Rechtslage?
Er kann doch nicht bestimmen, dass ich meine Elternzeit verlängere nur weil ich wieder schwanger bin oder?
Viele Grüsse
Mitglied inaktiv - 27.02.2010, 17:49