Frage:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
Sehr geehrte Frau Bader,
meine Nachbarin ist in eine ziemlich blöden Situation. Sie ist alleinerziehend mit 2 Kleinkindern wovon eines schwerbehindert ist. Nun ist sie auch noch mit Zwillingen schwanger und hat jetzt von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe bekommen. Sie hat sich von allein zum Jugendamt gewandt und um Hilfe gebeten.
Nun meinte das Jugendamt nach Rücksprache mit der Kita, Therapeuten, SPZ usw. das sie einen Clearingauftrag machen der eine Auflage ist. Als Grund meinten sie da sie jetzt mit Zwillingen schwanger ist, einen Termin im Spz vergessen hat und die Logopädie krankheitsbedingt unterbrochen werden musste.
Da meinten sie auch das dann der Vater der 2 Kleinkinder raus wäre und er da auch nicht mitentscheiden kann. Für das Jugendamt wäre das schon Kindeswohlgefährdung obwohl sich meine Nachbarin gut um die Kinder und Wohnung kümmert. Ihr Expartner hat aber das gemeinsame Sorgerecht und kommt mit meiner Nachbarin auch noch gut klar.
Muss nicht erst das Jugendamt einen Antrag beim Gericht stellen um so einen Clearinauftrag zu machen und müssen da nicht wirklich wichtige Gründe da vorliegen?
Gegen eine Familienhilfe hätte sie ja nichts aber der Clearingauftrag macht ihr schon Angst da es mehrere Unklarheiten gibt. Ich habe leider auch schon sehr viele schlechte Sachen über das Jugendamt usw. gehört und teilweise bei Bekannten auch mit erlebt.
Vielen Dank und lg
von
jamiek
am 23.02.2014, 12:06
Antwort auf:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=113415&suche=Clearing&seite=1
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2014
Antwort auf:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Jugendamt-Clearingauftrag-Angst-vor-Inobhutnahme_113415.htm
Sie schriebt selbst hier und ja, ein JA kann das in die Wege leiten soweit ich weiß.
von
Sternenschnuppe
am 23.02.2014, 12:50
Antwort auf:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
So ein Zufall.... die Nachbarin.....
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Jugendamt-Clearingauftrag-Angst-vor-Inobhutnahme_113415.htm
Grundsätzlich kann das JA so eine Auflage nur vorschlagen. Wenn "Deine Nachbarin" das absolut nicht will, dann geht das vor Gericht. Mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit wird das Gericht den Auftrag dann anordnen, weil die Gerichte meistens den Anträgen der Jugendämter folgen. Und die Ablehnung ist dann ein weiterer Puzzlestein, der gegen "Deine Nachbarin" spricht, wenn es jemals um weitere Maßnahmen gehen sollte.
Vielleicht sollte "Deine Nachbarin" nicht so viel Energie in die Angst vor Vielleichts und Wenn-Danns stecken und stattdessen alle Energie und Kraft investieren, damit es nichts (mehr) zu beanstanden gibt.
von
Strudelteigteilchen
am 23.02.2014, 12:57
Antwort auf:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
hallo
ich bin auch der meinung das sie sich nicht dagegen stellen sollte, sieht in der situation nicht so gut aus!
zusammenarbeit ist hier wohl besser angesagt!
von
CKEL0410
am 23.02.2014, 13:02
Antwort auf:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
Hi,
Google einfach mal Kinderklaubehörde Jugendamt usw. Ich habe da selber sehr negertive Erfahrung gemacht und auch von einigen Berichten aus dem Internet gelesen. Mein Mann ist selbst Dip. Sozialpädagoge und meinte da er selbst das Jugendamt nicht ins Haus lassen würde.
Wenn du die erst mal drin hast dann bestimmen die wie es weitergeht, und da kannst du Pech haben da die sich alle untereinander absprechen und das so drehen wie sie es brauchen. Dann ist deine Nachbarin sehr schnell Ihre Kinder los. Selbst meine Hebamme hat mir da heftige Story erzählt wo das Jugendamt Lügen erzählt hat und einfach ohne Grund die Kinder weggenommen hat.
Daher würde ich mir schnell einen Anwalt holen zumal deine Nachbarin ja freiwillig um Hilfe gebeten hat, und ich würde mir vom Jugendamt auch nichts aufzwingen lassen.
Lg Spatz
von
Spatz_B.10
am 23.02.2014, 13:56
Antwort auf:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
Wohin kamen denn die ganzen Kinder, die ihren Eltern willkürlich weggenommen wurden?
von
Pamo
am 23.02.2014, 14:19
Antwort auf:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
Meine Schwester hat auch gerade massive Probleme mit dem Jugendamt obwohl bei ihr alles ok ist.
Hier ein Auszug aus dem Internet über Familienhilfe:
Die Mutter hat also ihre Berechtigung, zu bestimmen, wann die Maßnahme endet, an das Jugendamt ABGETRETEN und ist damit NICHT mehr entscheidungsberechtigt!!!! In meinen Augen hat sie damit zunächst einmal ihre eigene Inkompetenz, Entscheidungen treffen zu können, die für das Kindeswohl stehen, dem Jugendamt schriftlich bescheinigt.
Das traurige ist das es keine Möglichkeit gibt dem Jugendamt seine Grenzen aufzuweisen. Die drehen es so wies sie es brauchen und deren lügen werden ohne Anzweifelungen geglaubt.
Das ist auch bei den sogenannten psychologischen Gutachten so wo die Psychologen keineswegs unvoreingenommen sind. Die schreiben was das Amtsgericht / Jugendamt lesen will.
Daher würde ich mich nicht mehr ans Jugendamt wenden.
von
ehmaligeMaimama
am 23.02.2014, 14:41
Antwort auf:
Kann das Jugendamt einfach so einen Clearingauftrag als Auflage machen?
Ich selber habe es miterlebt wie verlogen die sind und das man zurecht das Jugendamt meiden soll!
http://www.youtube.com/watch?v=Ml2N4hIjEEE das ist nur einer von vielen.
Wenn das Jugendamt die Kinder aus der Familie rausnehmen wollen werden die das so drehen und zurechtbiegen wie sie es brauchen.
Früher dachte ich auch wenn das Jugendamt Kinder aus der Familie nimmt das es seine guten Gründe dafür hat, dem ist aber nicht so. Die Jugendämter missbrauchen ihre Macht und zerstören Familien!
von
Leckermäulchen_2008
am 23.02.2014, 15:26