Frage:
Kann das Jobcenter den Lohnausgleich anfordern?
Hallo. Als ich meine Tochter per Notkaiserschnitt bekommen habe, hat mein Freund noch nicht bei mir gewohnt( er arbeitet) und hat mir 2 Monate nach der Geburt mich betreut und mir geholfen. Er hatte sich Vaterzeit geben gelassen damit er mir auch helfen konnte. Weil das gut geklappt hat ist er einen Monat danach zu mir gezogen und das Jobcenter will jetzt das Geld zum Lohnausgleich von der elterngeldstelle erstattet bekommen. Er hat noch offene Rechnungen die er zu begleichen hat aber durch diesen 2monatlichen Lohnausfall nicht machbar ist. Ist also das Jobcenter dazu berechtigt das Geld zu bekommen? Wir wissen einfach nicht mehr weiter.
Bitte wenn ihr was wisst sagt mir bescheid.
von
Mamimit3kids
am 07.09.2018, 17:12
Antwort auf:
Kann das Jobcenter den Lohnausgleich anfordern?
Hallo,
Lohnausgleich von der Elterngeldstelle? Elterngeld? Hat er doch nur bekommen, wenn er bei Ihnen gemeldet war - und dann sind Sie eine Bedarfsgemeinschaft-zumal er Ihnen u dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2018
Antwort auf:
Kann das Jobcenter den Lohnausgleich anfordern?
Wenn er Elterngeld bekommen hat, dann war er bei Dir gemeldet, richtig ?
Dann dürfen sie das, im Endeffekt ist es Sozialbetrug den ihr begangen habt.
von
Sternenschnuppe
am 07.09.2018, 19:34
Antwort auf:
Kann das Jobcenter den Lohnausgleich anfordern?
Wieso haben wir Sozialbetrug begangen? er hatte eine eigene Wohnung bis er zu mir gezogen ist. Er hat mich nach der Geburt als Besucher den ich haben darf betreut. Er hat sich ja selbstverpflegt und das Essen für mich von meinem Geld bezahlt. Ich konnte nicht aufstehen oder so deswegen hat er mir geholfen und hat sich um seine Tochter gekümmert. Also bitte erkläre mir wieso wir Sozialbetrug gemacht haben?
von
Mamimit3kids
am 07.09.2018, 20:28
Antwort auf:
Kann das Jobcenter den Lohnausgleich anfordern?
Hat er in den 2 Monaten nach der Geburt Elterngeld bekommen, obwohl er noch nicht bei dir gemeldet war? Wenn ja, war das nicht rechtens. Um Elterngeld zu bekommen, muss man mit dem Kind in einem Haushalt leben.
von
malini
am 07.09.2018, 21:06
Antwort auf:
Kann das Jobcenter den Lohnausgleich anfordern?
Er ist der Vater des Kindes und somit ab Geburt auch für Deinen Unterhalt zuständig. Nennt sich Betreuungsunterhalt und geht vor Sozialleistungen.
Auch wenn ihr nicht verheiratet seid und selbst wenn ihr getrennt wäret.
Und auch wenn ihr getrennt wohnt.
Du schreibst doch von Elterngeld und Zeit für ihn, ohne in einem Haushalt gemeldet zu sein gibt es kein Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 07.09.2018, 23:16
Antwort auf:
Kann das Jobcenter den Lohnausgleich anfordern?
Ahso. Das hab ich nicht gewusst. Elterngeld hat er nicht bekommen, er ist jz auch erst seit einem Monat hier bei mir gemeldet. Deshalb verwirrt mich das Schreiben auch, weil darin steht dass er einen Lohnausgleich bekommt aber er das nicht bekommt weil das Geld ans Jobcenter geht.
von
Mamimit3kids
am 08.09.2018, 17:01
Antwort auf:
Kann das Jobcenter den Lohnausgleich anfordern?
So richtig verstehe ich das nicht, versuche aber mal zusammen zu fassen, wie ich es verstanden habe und du sagst bitte, ob das so stimmt oder korrigierst mich:
Dein Freund hat sich zwei Monate unbezahlt beurlauben lassen und während der Zeit Leistungen vom Jobcenter bezogen???
Danach zog er zu dir und geht seitdem auch wieder arbeiten?
Während er die zwei Monate frei hatte, hatte er eine eigene Wohnung, in der er auch gewohnt hat und hat euch nur täglich besucht?
Du hast Elterngeld beantragt für 12 Monate?
von
chrissicat
am 11.09.2018, 15:26