Hallo Frau Bäder,
ich habe bei meinem Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragt, weil ich meinen Resturlaub (ca. 60 Arbeitstage, die über 3 Jahre angesammelt wurden und noch nicht verfallen sind) vor der Arbeitsaufnahme (Teilzeit) in Anspruch nehmen wollte. Ich habe derzeit eine Festanstellung in Vollzeit). Mein Arbeitgeber hat diesem Antrag auch zugestimmt. Kann er nun die Zustimmung zurück nehmen, wenn ich ihm mitteile, dass ich erneut schwanger bin? Meine Elternzeit würde aufgrund der Zustimmung des Arbeitgebers am 4.1. enden, aber die neue Mutterschutzfrist beginnt voraussichtlich erst am 10.2.
von
Antonia2019
am 23.09.2018, 20:58
Antwort auf:
Kann Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung d. Elternzeit zurückgenommen werden?
Hallo,
würden Sie denn ein BV bekommen und wussten Sie bei Antargstellung von der Schwangerschaft?
Ansonsten sehe ich kein Problem.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2018
Antwort auf:
Kann Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung d. Elternzeit zurückgenommen werden?
wusstest du bei der beantragung der vorzeitigen beendigung shcon dass du schwanger bist? bzw. habt ihr was schriftlich vereinbart?
von
mellomania
am 24.09.2018, 06:07
Antwort auf:
Kann Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung d. Elternzeit zurückgenommen werden?
Hallo Frau Bader,
ich würde ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich eine Risikoschwangerschaft habe. Zur Zeitpunkt der Antragstellung habe ich nur geahnt, dass ich schwanger bin. Die Bestätigung habe ich aber erst 2 Wochen nach Antragstellung vom Frauenarzt erhalten.
von
Antonia2019
am 24.09.2018, 20:58