Hallo Frau Bader, wir wollen unseren Sohn ab Oktober in einer Tagespflegeeinrichtung betreuen lassen. Da ich bei einer staatl. Betreuung keinen Anspruch mehr auf Betreuungsgeld habe, habe ich dieses jetzt abbestellt. Unser Sohn ist 18 Monate und es kann durchaus sein, dass er die Betreuung verweigert. Nun meine Frage, kann ich das Betreuungsgeld zum 2. mal beantragen wenn ich ihn wieder zu Hause betreue und er noch nicht 36 Monate alt ist? Vielen Dank für die hilfe
von sarafim am 23.09.2014, 13:26