Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elterzeit bis zum 19.9.2018. Anschließend möchte ich auf keinen Fall wieder zurück zu meinem Arbeitgeber, da dieser leider nicht sehr freundlich mit mir umgegangen ist. Ich könnte nun eine neue Stelle ab 1.6. 2018 anfangen und würde meinem aktuellen AG kündigen. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende. Ist es nun möglich zum 31.3.2018 unter Einhaltung der 4 Wochen Frist vorab zu kündigen oder kann mein Arbeitgeber dies verweigern? Ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber kommt leider nicht in Frage, da dieser mit mir nicht mehr kommuniziert und ich sogar meine Adressänderung per Einschreiben angeben musste. Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
von KackiWi am 22.02.2018, 21:53