Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

Sehr geehrte Frau Bader, Seit Juni 2017 befinde ich mich in Elternzeit. Diese habe ich für 2 Jahre beantragt. Schon lange im Voraus und auch mit Antrag Elternzeit habe ich meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich plane im 2. Elternzeitjahr in Teilzeit zu arbeiten. Dies hat man kommentarlos registriert. Im April 2018 habe ich dann Elternteilzeit für 25 Wochenstunden ab August beantragt. Dies wurde kommentarlos abgelehnt. Selbst anwaltliches Einschreiten führte zu keiner Einigung weshalb es Anfang November zum Gütetermin kam. Im Ergebnis wurde das Arbeitsverhältnis zum 31.01.19 beendet mit einer Abfindung entsprechend der 5 Jahre Betriebszugehörigkeit und 1 Vollzeitmonatsgehalt als Verzugslohn für die Monate August/September. Das Ende des Dienstverhältnisses wurde so vereinbart um „einer betriebsbedingten Kündigung vorzubeugen“. Eine Verdienstzahlung bis dahin wurde ausgeschlossen. Ich habe damals vor Gericht noch gefragt, was ist, sollte ich früher eine neue Anstellung finden. Die Richterin hat dahingehend meinen Arbeitgeber befragt und er hat bestätigt, dass man dem nicht im Wege stehen wolle. Leider wurde dies nicht im Protokoll aufgenommen. Bereits Mitte Oktober habe ich mich arbeitslos gemeldet (habe leider erst dann erfahren, dass man das in Elternzeit machen kann). Meinem Arbeitgeber war auch seit Juli bekannt, dass ich mich anderweitig bewerben möchte und er hat mir zu diesem Zweck auch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausgestellt. In Bezug auf die Arbeitslosmeldung hat sich mein Arbeitgeber sehr viel Zeit gelassen und Formulare mit großer Zeitverzögerung oder falsch ausgefüllt, so dass mein Antrag bis heute nicht bewilligt ist. Nun stört sich die Arbeitsagentur daran, dass im Protokoll des Gütetermins nicht erwähnt ist, dass ich unwiderruflich freigestellt bin und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Eine solche Bestätigung soll ich nun beim Arbeitgeber einholen. Dieser bestätigt mir zwar, dass ich dienstfrei gestellt bin, schließt aber im gleichen Schreiben eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber vor dem 01.02. aus. Man behauptet, dass man damit den Vergleich aus der Güteverhandlung ad absurdum führen würde. Darf er das? Ich befinde mich immer noch in Elternzeit. Eigentlich darf er doch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dazu müsste es ja aber erst mal einen potenziellen anderen Arbeitgeber geben. Noch dazu kann ich mir keinen betrieblichen Grund, mit Ausnahme Wettbewerb, vorstellen. Und selbst den halte ich für fragwürdig, bedenkt man, dass das Arbeitsverhältnis in 1,5 Monaten eh endet und ich seit 1,5 Jahren nicht mehr beschäftigt bin. Eine kategorische Ablehnung kann doch nicht rechtmäßig sein und hat in meinen Augen nur den Zweck mir den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erschweren/vereiteln. Es kann doch nicht sein, dass man arbeiten will, der eigene Arbeitgeber es nicht ermöglicht und gleichzeitig jede andere Verdienstmöglichkeit verweigert. Das greift doch viel zu sehr in mein Leben ein. Führt ein solches Verhalten unter Umständen zu Schadensersatzansprüchen? Darauf lege ich es nicht an. Ich würde gerne mit dem Thema abschließen und endlich frei für Neues sein, aber das Ganze ist schon recht schäbig. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

Mitglied inaktiv - 11.12.2018, 15:52



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind darf ich mich nicht einmischen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

Ehrlich gesagt halte ich den ganzen Vergleich für Mist. Aber warum auch immer hast du dem damals zugestimmt. Mein Rat wäre deinen Anwalt mal zu fragen was man machen kann, der hat dem Mist ja verzapft.

von Felica am 11.12.2018, 16:01



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

Hallo Felicia, Danke für Deine Antwort. Den Vergleich an sich finde ich gar nicht so schlecht. Mehr Geld hätte wiederum zu einer Anrechnung beim Arbeitslosengeld geführt und ich ging zu dem Zeitpunkt ja davon aus, dass ich Arbeitslosengeld beziehen kann. Noch dazu habe ich auch bereits Aussicht auf eine neue Stelle ab Januar oder Februar Die Alternative wäre gewesen In eine höhere Distanz zu gehen, das hätte aber noch mal 3-5 Monate gedauert und ich hätte, sofern ich Recht bekommen hätte, bei meinem Arbeitgeber bleiben müssen bis er mir dann nach Elternzeit vermutlich gekündigt hätte und wahrscheinlich ohne Abfindung. Der wollte mich einfach los werden.

Mitglied inaktiv - 11.12.2018, 16:19



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

ich erkläre dir gerne warum. Du hast dein Arbeitsverhältnis zum 31.1.19 per Vergleich beendet. Dein AG hätte dir aber erst im Juli 2019 (nach Ende der Elternzeit) kündigen können. Damit hast du die Arbeitslosigkeit mutwillig früher herbeigeführt. Das führt zur Sperre. Der Passus "zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" hilft dir dabei nicht, da dir dein AG hätte nicht kündigen können, da du in Elternzeit bist.

von ALF0709 am 11.12.2018, 16:28



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

Wenn dein AG ablehnt dich in der EZ zu beschäftigen, hättest du einfach zum Amt gegen können und anteilig ALG1 beantragen können, Ablehnung hattest du ja schriftlich. So hättest du dir für die Dauer der EZ einen anderen AG suchen können und sofern kein Konkurrent, hätte dein AG gar nichts dagegen machen können. Ich hätte dann glatt noch um das 3te Jahr verlängert und auch d hätte der AG nichts gegen machen können. Wäre es dann nach der EZ zu Kündigung gekommen, hättest du vor Gericht mindestens das gleiche als Abfindung bekommen ohne Probleme beim Arbeitsamt. Da wäre gar nichts angerechnet worden und Sperre wie jetzt würde auch nicht drohen. Deshalb für mich ein Vergleich der Mist ist und eher deinem AG entgegen kommt. Zumal eben nicht mal aufgenommen wurde das du vorher woanders anfangen darfst. Ein guter Anwalt hätte da drauf achten müssen und ebenso das du wenigsten erst nach EZ ohne Job da stehst. Blöde ist, du wirst daran nichts mehr ändern können. Das ist gelaufen.

von Felica am 11.12.2018, 16:40



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

AG die nach EZ kündigen sind vielen Gerichten ein Dorn im Auge. Mit Kündigung nach ET einfach kündigungsschutzklage einreichen und Abfindung wäre dir sicher gewesen. Per Richterspruch oder vorher mit Vergleich.

von Felica am 11.12.2018, 16:42



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

Hallo Alf, Das sehe ich anders. Das Arbeitsverhältnis wurde analog der Kündigungsfrist beendet. Die Kündigung wurde nicht mutwillig herbeigeführt. In Elternzeit gilt die vertragliche Kündigungsfrist nur Kündigungsgründe gibt es so gut wie keine für den Arbeitgeber. Weshalb ich bei Kündigung einen Klagegrund gehabt hätte. Sich dann in der Güteverhandlung trotzdem auf eine Beendigung zu einigen ist durchaus üblich. Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld ergeben sich daraus, dass ich in Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten kann. Das dürfte ich meiner Ansicht auf jeden Fall, unabhängig davon, dass mein Arbeitsverhältnis Ende Januar endet. Mir geht es darum, dass ich vor Februar woanders arbeiten darf und damit auch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Da hat auch das Arbeitsamt nichts dagegen. Die wollen ja ab Mitte Oktober zahlen fordern dazu aber die Bestätigung vom Arbeitgeber.

Mitglied inaktiv - 11.12.2018, 16:50



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

Okay. Der Vergleich ist vielleicht nicht optimal und mein Anwalt hätte vielleicht auch umfassender arbeiten können. Das ist aber auch nicht die Frage. Die Frage ist, kann der Arbeitgeber kategorisch ablehnen. Ich habe ja schon vor Gütetermin meine Arbeitslosigkeit angegeben. Die Ablehnung der Elternteilzeit liegt dem Arbeitsamt auch vor. Trotzdem fordert es nach dem Protokoll des Vergleichs nun die Bestätigung, dass ich woanders arbeiten darf. Die will er mir aber nicht geben. Eine Sperre droht mir nicht.

Mitglied inaktiv - 11.12.2018, 16:58



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Nebentätigkeit kategorisch ablehnen

Dein Problem ist du kannst due Aussage vor Gericht nicht beweisen. Gehst du nun vor dem 1.02 arbeiten, kannst du sicher sein das dein AG klagen wird. Was dann passiert kann dir niemand sagen. Das Passus hätte aufgenommen werden müssen. Zweites Problem ist das Arbeitsamt was warum auch immer nun auch querschiesst. Den hätte schon die Ablehnung der TZ innerhalb der EZ genügen müssen. Deshalb mein Rat, ab zum Anwalt. Der hat den Mist verzapft, soll er schauen.

von Felica am 11.12.2018, 17:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nebentätigkeit während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber

Guten Abend Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und möchte von meinem Recht auf Nebentätigkeit Gebrauch machen. Eine Stelle in einem anderen Unternehmen ( befristet bis zum Ende meiner Elternzeit) habe ich in Aussicht und könnte Mittwoch unterschreiben. Mein derzeitiger Arbeitgeber möchte mir dieses aber nicht genehmigen und will m...


Kann mein Arbeitgeber meine Nebentätigkeit wegen Interessenkonflikt verbieten?

Liebe Frau Bader, einer meiner beider Arbeitgeber die Städtische Musikschule A möchte mir in meiner Elternzeit die Ausübung einer Nebentätigkeit wegen Interessenkonflikt verbieten bzw stark einschränken. Mir wurde ein Honorarvertrag angeboten, den ich aber noch nicht unterschrieben habe. Ich habe vor meiner Elternzeit musikalische Früherziehung...


selbstständige Nebentätigkeit während Elternzeit

Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmal...


Darf Arbeitgeber Pflege von Angehörigen in elternzeit ablehnen

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf...


Mutterschaftsgeld - Arbeitgeber antwortet KK nicht

Guten Tag Frau Bader, ich habe von meiner Krankenkasse erfahren, dass mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse nicht antworten (Gestern haben sie ihn zum dritten Mal angeschrieben) im Bezug auf mein Mutterschaftsgeld. Somit kann die Krankenkasse mir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Zu meinem Arbeitgeber habe ich keinen Kontakt und ich möchte ihn auch...


Neuen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...


selbstständige Nebentätigkeit während Elternzeit

Guten Morgen Frau Bader, ich bin aktuell im zweiten Elternzeitjahr und dieses ohne Elterngeld. Nunmehr möchte ich gerne einer selbstständigen Tätigkeit im Kleingewerbe nachgehen. Auf wieviel Arbeitststunden ist diese Tätigkeit begrenzt? Gibt es hier auch nur ein max. an Verdienst? Muss der Verdienst auch dem Arbeitgeber gemeldet werden? Was ist...


Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???

Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder (2,4,6 Jahre alt). Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Ansonsten habe ich wie auch jetzt vollzeit gearbeitet. Ich werde meinen AG im Sommer wechseln. Kann ich die jetzigen noch übrig gebliebenen Elternzeitjahre mitnehmen? Habe ich automatisch Anspruch darauf oder muss ich das vertraglich festhalte...


Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren

Hallo, ich habe aktuell ein Problem. ich hatte letzte wWoche einen Fehlgeburt in der 9 ssw. Ich bin noch in der Probezeit und bin seit meiner Bekanntmachung der Schwangerschaft Krankgeschrieben. Mein Frauenarzt wollte mir einen Beschäftigunsverbot erteilen aber dazu kam es an dem Tag leider nicht. nun ist meine Frage: da ich schw...


Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A...