Hallo, Ich habe mal eine mich quälende Frage Meine Zwillinge sind am 09.06.2018 geboren. Ich habe zunächst 2 Jahre Elternzeit für Zwilling 1 bis zum 08.06.2020 genommen. Seit November 2019 arbeite ich wieder 20 Stunden in TZ bei meinem Arbeitgeber. Da wir ein Bildungsträger sind, sind wir aktuell auch von der Schließung betroffen und arbeiten im Homeoffice. Es ist unklar wie lange das Jobcenter und die Arbeitsagentur noch die Maßnahmen zahlen und es wurde bereits angekündigt, dass einige in Kurzarbeit müssen. Nun habe ich ja gerade die doofe Situation, dass ich meine Elternzeit verlängern "muss" bzw. nun für 1 Jahr Elternzeit für Zwilling 2 machen werde und damit auch die 20 Stunden in TZ wieder beantragen muss. Nun meine Frage: kann der Arbeitgeber betriebsbedingt diese 20 Stunden jetzt ablehnen oder geht das nicht, weil es ja quasi nur eine Fortsetzung ist und er mich ja sonst sogar für 39 Stunden nehmen müsste, wenn ich nicht verlängere. Bleiben Sie gesund
von NettiB am 30.03.2020, 21:30