Hallo Frau Bader, in Auftrag von meiner Cousine möchte ich Ihnen gern eine weitere Frage stellen. Sie hat einen 3Jährigen Sohn, ist vom Kindesvater getrennt und hat das alleinige Sorgerecht. 2012 ist der KV vors Gericht gegangen und hat alleinigen Umgang mit seinem Sohn gefordert. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Nun ist es so, dass Maxim seit einiger Zeit erzählt (er spricht erst verständlich seit 3 Monatern), dass er die PAPA-Zeit immer bei der Großmutter des KV verbringt und Papa weg ist. Meine Cousine weiß, dass der KV in der Umgangszeit machen kann was er will. Sie hat nur Sorge um Maxim. Der KV wurde in der Kindheit von seiner Mutter geschlagen. Meine Cousine sprach den KV an, warum er wieder Kontakt zu seiner Mutter hat und Maxim einer Frau aussetzt, welche ihn selber misshandelt hat. Der KV meinte nur "Ich habe ihr verziehen. Maxim kann das doch auch machen, wenn er groß ist". Maxim erzählt seiner Mutter, dass die Oma böse ist und ihn auch mal auf den Po haut. Was kann meine Cousine jetzt tun? Ans JA hat sie sich schon gewendet, die meinten aber nur, wenn sie keine Atteste vom Arzt vorlegt und Beweisen kann, dass der Junge dort misshandelt wird. Tun die nichts. Soll sie jetzt warten bis Maxim mit "sichtbaren" Spuren heim kommt. Nur weil man nichts auf dem Po sieht, heißt es doch nicht, dass es die "Haue" nicht gegeben hat. Der KV beruft sich immer wieder auf sein Recht zu tun und zu lassen was er will in der Umgangszeit. Haben Sie einen Rat für uns? Vielen Dank für Ihre Hilfe. LG
von Kugeltugel am 17.10.2013, 09:17