Hallo Frau Bader, ich hätte gern mal eine allgemeine Info, wie sieht es aus wenn ich nach der Elternzeit (z. B. 2 Jahre nach Geburt des Kindes) wieder arbeiten gehen möchte, der AG mich aber nicht mehr haben möchte da er eine neue Mitarbeiterin eingestellt hat, muss der AG dann bestimmte Kündigungsfristen einhalten oder muss er mich für einen bestimmten Zeitraum beschäftigen.
Und mal angenommen ich möchte noch ein 3 Jahr Elternzeit nehmen, aber in dieser Zeit für 16 Std. die Woche arbeiten gehen, muss er mich in diesem 3 Jahr dann arbeiten lassen oder kann er mich dann auch kündigen, wenn ja wie sind dann da die Fristen, da ich ja Elternzeit habe Bitte geben sie mir eine Antwort
Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 00:01
Antwort auf:
KÜNDIGUNG AG NACH ELTERNZEIT
Hallo,
1. Er kann Ihnen nach den allgemeinen Regeln am ersten Arbeitstag, frühstens 4 Mo. nach der Geburt, kündigen
2. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2009