Hallo Frau Bader, vor längerer Zeit hatte ich Ihnen geschrieben bezüglich der Frage, wie es um die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf das Elterngeld steht, wenn das Kind vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin geboren wird. Sie rieten mir, beim BMFSFJ nachzufragen, das habe ich getan. Sie wollten auch gern wissen, was da als Antwort kommt. Das habe ich in dem Thread vom 20.09.2007 (Ihre Antwort vom 24.09.2007) angehangen. Sie meinten auch, dass da eine Klage interessant wäre. Ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten, gegen den die Klage zulässig ist. Zwar habe ich meinen Sachverhalt in einem Brief nochmals ausführlicher dargelegt (irgendwie habe ich das Gefühl, weder bei der Elterngeldstelle noch beim BMFSFJ versteht jemand so richtig, was ich meine…), wenn da aber keine andere Reaktion kommt, muss ich ggf. Klage beim Sozialgericht Berlin einreichen. Und dann drängt die Zeit. Darum nun meine dringenden Fragen dazu: 1.) Brauche ich einen Anwalt oder kann ich da auch selbst agieren? 2.) Welche Kosten (Art und ungefähre Höhe) kommen in etwa auf mich zu, wenn ich den Streit (a) gewinne bzw. (b) verliere? (Gerichtskosten, Kosten der Gegenpartei, Anwaltskosten der Gegenpartei oder so?) Vielen Dank! Susi
Mitglied inaktiv - 05.12.2007, 12:29