Liebe Frau Bader,
mein Mann und ich werden beide für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Ich bin gesetzlich krankenversichert, mein Mann freiwillig gesetzlich. Er wird 5 Monate komplett zu Hause bleiben und Basis EG (1.800 Euro) beziehen und danach für den Rest der zwei Jahre Teilzeit arbeiten (80%).
Ich werde zwei Monate Basis EG bekommen und danach EG Plus und ab dem 7. Lebensmonat Teilzeit arbeiten.
Uns beschäftigt nun die Frage wie mein Mann während seiner Elternzeit krankenversichert ist.
1. Während der 5 Monate, in denen er voll zu Hause ist
2. Während der restlichen Zeit, in der er TZ arbeitet.
Herzlichen Dank für die Hilfe.
von
tinta
am 18.01.2016, 14:14
Antwort auf:
KK-Beitrag während Elternzeit
Hallo,
da bei ihm zu Beginn der Elternzeit eine freiwillige Mitgliedschaft besteht sind leider während der Elternzeit Beiträge zu zahlen, ausgehend vom dann erzielten Einkommen. Der Beitrag ist dabei allein von Ihnen aufzubringen, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht.
Wenn Sie in der Zeit kein Einkommen haben, greift das für freiwillige Mitglieder gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen in Höhe von 945 Euro monatlich. Der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich somit auf mindestens rund 165,- Euro monatlich.
Er muss aber mit der KK klären, ob er in der Zeit über Sie familienversichert werden kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2016