KK, AG etc....(leider etwas länger, sorry)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: KK, AG etc....(leider etwas länger, sorry)

Liebe Frau Bader! Ich versuche, mich mit meinem Problem so kurz wie möglich zu fassen: - am 14.04.01 wurde meine SS festgestellt - dann war ich genau bis zum 09.06.01 wegen drohender FG und Krankenhausaufenthalt Krankgeschreiben - ab 10.06. bekam ich dann ein Beschäftigungsverbot - da es mir gesundheitlich wieder sehr gut ging, bin ich ab 06.08.01 mit mündl. Absprache des FA und meines AG wieder arbeiten gegangen, allerdings ohne die Krankenkasse schriftlich davon zu informieren (hatte ja keine Ahnung...!) - vom 17.09.01 - 13.10.01 hatte ich mich wieder von meinem FA krankschreiben lassen, da es mir nicht so gut ging - seit 15.10.01 habe ich nun 4 Wochen Resturlaub und dann beginnt mein MuSchu. Nun zu meinem Problem: Gestern rief mich die KK an und wollte wissen warum ich denen jetzt ein Krankenschein geschickt habe. (bei denen lag ja noch mein Beschäftigungsverbot vor) Ich erklärte denen das ich in Absprache mit dem FA und des AG seit 06.08. wieder arbeiten gehen kann. Die Krankenkasse sagte das das nicht rechtens sei, da ich dem AG und der Krankenkasse eine schriftliche Erklärung vom FA hätte vorlegen müssen, das das Beschäftigungsverbot aufgehoben wurde. Ist das richtig? Woher soll ich denn soetwas wissen??? Außerdem sagte mir die Krankenkasse, das sich jetzt die Frage stellt, wer mir für meine letzte Krankschreibung Geld zahlt. Ich dachte ich hör nicht richtig! Mein AG hat sich mit meiner KK in Verbindung gestezt und meinte, da ich innerhalb eines 1/2 Jahres schon länger als 6 Wochen mit der gleichen Diagnose Krankgeschrieben bin, soll jetzt die KK zahlen! Die aber wiederum scheint sich jetzt auch quer zu stellen, weil die meinen, das ich eigentlich garnicht hätte arbeiten gehen dürfen und wollen jetzt von meinem FA etwas schriftliches. Na was ist denn nun richtig? Da werde ich also im Prinzip dafür bestraft, das ich so "blöd" war, das ich wieder arbeiten gegangen bin!? Woher soll ich das alles wissen? Von wem bekomme ich denn nun mein Geld? Und warum werden die 6 Wochen auf ein halbes Jahr angerechnet???? Schließlich ist es doch nicht so ungewöhnlich, das man in der SS öfter krangeschrieben sein kann! Desweiteren sagte mir die KK noch, das ich für den 17.09./18.09/19.09./20.09. kein Krankengeld bekommen würde, da ich der Krankenschein erst am 20.09. von meinem FA bekommen habe. Stimmt das???? Die FA Praxis hatte am 17./18./19. geschlossen! Was sollte ich denn machen? Ach mensch, es tut mir leid, das ich so viele Fragen an Sie habe, aber Sie sind die einzigste an die ich mich mit meinem Problem wenden kann!!! Ich hoffe auch, das Sie mir meine Fragen beantworten können! Vielen Dank schonmal dafür im voraus!!! LG Nicole

Mitglied inaktiv - 25.10.2001, 09:36



Antwort auf: KK, AG etc....(leider etwas länger, sorry)

Liebe Nicole, Sie müssen das Problem allgemeiner fassen, sonst darf ich nicht antworten (s. Hinweise). Ich schreibe Ihnen mal allgemein was zu dem Thema: Ein persönliches Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten. Dies muss man von einer Krankschreibung unterscheiden. Bei letzterer erhalten Sie nur 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von der KK. Dies ist dann weniger als der Lohn. Was vorliegt, hängt vom Arzt ab, eben davon, was er ausspricht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2001