KH Aufenth. in SS und bei OP des Kindes bezahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: KH Aufenth. in SS und bei OP des Kindes bezahlen?

Vor ein paar tagen habe ich von meiner Krankenkasse(IKK)eine Rechnung von 80 € bekommen. Als Begründung war dort ein Krankenhausaufenthalt vom 3.8.-10.8.2005 aufgeführt. In dieser Zeit war ich in der 5/6 SSW und lag wg. drohender Fehlgeburt im KH. Dort sagte man mir aber aufgrund der SS müße ich diesen Aufenthalt nicht bezahlen. Was ist jetzt richtig ? In vier Wochen muß ich mit meiner Tochter ( 2 Monate)für 8 Tage ins KH da diese eine Lippen-Kiefer-Spalte hat und operiert werden muß. Muß ich dafür dann auch 80 € zahlen. Oder sogar noch mehr da ich ja nicht Krank bin? Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 00:18



Antwort auf: KH Aufenth. in SS und bei OP des Kindes bezahlen?

Hallo, für die Geburt und sechs Tage muss man nichts zahlen, für das Kind auch nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2006



Antwort auf: KH Aufenth. in SS und bei OP des Kindes bezahlen?

man ist nur die tage während der geburt von den 10 € befreit (aber nur höchstens ?). liegt man während der ss im kh muss man die 10 € pro tag bezahlen. wenn du mit deinem kind im kh bleibst muss du die 10 € nicht bezahlen, aber du muss dafür bezahlen, dass du dort schläfst und dort auch essen bekommst. als meine tochter mal im kh lag, musste ich 24 € pro tag bezahlen. jetzt haben wir allerdings für beide kinder eine zusatzversicherung, die solche und weitere dinge trägt. sehr empfehlenswert... lg two_kids

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 10:27