Frage: Junger Vater

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich als 18 jährige mit einem 15 jährigen (der kurz darauf 16 wurde) Sex hatte ... Ich bin von ihm schwanger geworden, da war er aber schon 16 als es passierte ! Der Sex war in keinster weise erzwungen, ... Habe aber trotzdem Sorgen dass seine Eltern Theater machen !!! Vielen Dank im Voraus !!!!

Mitglied inaktiv - 10.12.2000, 15:28



Antwort auf: Junger Vater

Liebe A., Unterhalt muß er zahlen, wenn er kann (in dem Alter wohl nicht, aber später), vorher u.U. die Eltern. Dem steht nicht das Alter des Kindsvaters entgegen. In Betracht kommt aber der Strafparagraph "Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger", der trifft aber bei Ihnen nicht zu. Sexueller Mißbrauch an Kindern gilt nur für Kinder unter 14. Und Schutzbefohlener wird er von Ihnen doch auch nicht sein. Wenn Sie auch keine Zwangslage bei ihm ausgenutzt haben, sieht es gut aus. Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2000