Frage: @Jonasophie

Hallo, Josephina hat evtl. Anspruch auf ALG, wenn Sie vor dem Minijob Versichert gearbeitet hat. Der ALG Anspruch verjährt erst nach 4 Jahren (nach der letzten ALG Auszahlung. So hat mir das zumindest bei mir das Arbeitsamt erklärt. ALG würde Sie dennoch nur bekommen, wenn sie vorher versicherrungspflichtig gearbeitet hat und jetzt dem arbeitsmakrt auch zu Verfügung stehen würde. LG' Peeka

Mitglied inaktiv - 30.05.2009, 12:18



Antwort auf: @Jonasophie

Ja genauso hatte man mir das auch beim Arbeitsamt erzählt. Ich hatte vorher normal auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, jetzt bin ich schwanger und mein Vertrag ist ausgelaufen--darum wollte ich gerne wissen ob mir trotz Schwangerschaft Arbeitslosengeld zusteht

Mitglied inaktiv - 30.05.2009, 13:58



Antwort auf: @Jonasophie

zu Verfügung. Sprich Du bewirbst Dich... Du bekommst allerdings nur die Std ALG bezahlt, die Du auch arbeiten könntest. Sprich Du warst vor Vollzeit und willst jetzt nur noch Teilzeit, dann bekämest Du anteilmäßig Teilzeit ALG Wenn Du vor dem Minijob schon ALG bezogen hast, wird das angerechnet. Man bekommt ja nur 1 bis 2 Jahre ALG (je nach dem wie lange man vorher Versicherungspflichtig gearbeitet hat). Sprich Du hast vor dem Minijob schon 9 Monate ALG bekommen, dann stünden dir jetzt evtl. nur noch 3 Monate zu. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 30.05.2009, 17:32



Antwort auf: @Jonasophie

Und weißt du zufällig auch, wie sich das verhält wenn ich meinen Job selber kündige? Ich bin schon seit längeren unglücklich in dem Betrieb und ich weiß auch das mein Chef überhaupt nicht erfreut über die Schwangerschaft ist.

Mitglied inaktiv - 30.05.2009, 18:11



Antwort auf: @Jonasophie

bei mir ist es so... ich bin beim Arbeitsamt "stillgelegt", sprich ich erhalte kein ALG, weil ich auf eigenen Wunsch Minijob arbeite und mich vom Arbeitsamt abgemeldet habe. Im Februar bin ich arbeitslos geworden (zum Glück nur 1 Tag), aber ich wußte vorher schon, das es passieren würde und da hab ich mich beim Arbeitsamt wieder "angemeldet", ich hätte sofort ALG bekommen, da ich ja während meiner Minijob Ziet kein ALG bekommen hab. Also wenn Du beim Arbeitsamt "nicht gemeldet" bist und Deinen 400 Euro Job selber kündigst, dürftest Du auch keine Sperre bekommen, weil bei einem MInijob ja auch keine ALG Abgaben gemacht werden. Hast Du denn ALG beansprucht währen dem Minijob? LG Peeka

Mitglied inaktiv - 31.05.2009, 12:38