Frage: Jobwechsel / Schwanger

Hallo zusammen, Ich bin grad dabei mein Job zu wechseln und habe erfahren das ich schwanger bin. Alte Job gekündigt zum Ende Juni. Juli ein Monat Auszeit. Neuer Job beginnt zum ersten August. Bei der ganzen Planung habe ich mit einer Schwangerschaft nicht gerechnet aber ich freue mich riesig. Meine Fragen. 1. der neue Job ist für 6 Monate befristet. Ich bin mir sehr sicher das der Vertrag nicht verlängert wird. Nach 1 Monat Arbeitslosigkeit beginnt die Elternzeit. Bekomme ich Elterngeld oder Arbeitslosengeld? Oder ruht das Recht auf Arbeitslosengeld bis Ende der Elternzeit? Frage 2. Meine ersten beiden Schwangerschaften waren problematisch. Vom Arbeitgeber (1. SS) und vom Arzt (2. SS) habe ich ein BV erstellt bekommen. Damals kein Problem weil langjährige Mitarbeiterin. Was ist mit meinem Gehalt wenn ich zum 01. August den neuen Job beginne und die SS gefährlich wird. Sprich BV nach einigen Tagen/Wochen im neuen Job. Frage 3. Im neuen Vertrag ist aufgeführt: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht erst nach vier wöchiger firmenzugehörigkeit. Wie wirkt das auf das Gehalt beim BV ohne vier Wochen Zugehörigkeit. Ich wollte nach 17 Jahren einfach eine Veränderung im Berufsleben und habe riskiert. Nun das. Frau Bader, ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank.

von Gando am 11.07.2017, 11:19



Antwort auf: Jobwechsel / Schwanger

Hallo, 1. Erst AbGeld 1, dann EG /schließt sich aus) 2. Das muss der Betriebsarzt entscheiden. Gefährliche Scvhwangerschaft = Krankschreibung 3. BV ist keine Krankschreibung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



Antwort auf: Jobwechsel / Schwanger

Oha, Sh*t happens... Kann nicht alles beantworten aber: zu 1) Wenn Sie die 6 Monate "durcharbeiten" wird es auf einen Monat ALG hinauslaufen. Dass Sie verlängert werden oder einen neune Job finden ist leider unwahrscheinlich... 2) Gg. ein BV kann sich auch Ihr neuer AG nicht "wehren". Es ist doch aber recht unwahrscheinlich, dass Sie direkt in den ersten Wochen/Monaten SS ein BV bekommen oder? 3) Dieser Zusatz ist Gang und Gebe in fast jedem Arbeitsvertrag. Wie das mit dem BV ist, weiß ich nicht. Grundsätzlich sind Sie auf der sicheren Seite die 6 Monate. Leider gibt es genug Frauen, die den ausgeprägten Mutterschutz in D "ausnutzen" und deshalb schützen sich viele AG mit befristeten Verträgen... Ich wünsche eine schöne, weitestgehend sorgenfreie SS und einen verständnisvollen AG!

von Kristiiin am 11.07.2017, 15:57



Antwort auf: Jobwechsel / Schwanger

Ne ne. Ich bin im Altenheim. Alter und neuer Job. Die ersten beiden Schwangerschaften waren ab der 13 SSW nur "im Liegen" zu verbringen. Genau will ich nicht darauf eingehen. Dafür habe ich bei beiden direkt nach dem Mutterschaftsurlaub wieder angefangen. Nur dann drei kinder unterbringen geht nicht. Deshalb muss ich Elternzeit jetzt nehmen. Mein Arzt weis das ich bis zum 01. August nicht arbeite. Auf ein BV hat er mich jetzt schon vorbereitet. So eine miese Situation. Deine erste Antwort verstehe ich nicht.

von Gando am 11.07.2017, 17:24



Antwort auf: Jobwechsel / Schwanger

Mit meiner 1. Antwort meine ich, dass Sie sicherlich kein Elterngeld für den (voraussichtlich) beschäftigungslosen Monat erhalten werden. Wenn ihr Arzt jetzt schon BV ausgesprochen hat, verstehe ich allerdings die Frage überhaupt nicht. Wenn ich jetzt alles richtig verstehe, wird Ihr neuer AG die A...Karte haben, denn er hat jemanden eingestellt, der niemals arbeiten wird und den er nicht kündigen kann. Wie bereits erwähnt sind Sie auf der sicheren Seite, aber eine Vertragsverlängerung würde ich ausschließen.

von Kristiiin am 12.07.2017, 14:39



Antwort auf: Jobwechsel / Schwanger

So blöd es auch klink. Ja :( BV ist noch nicht ausgesprochen aber es wird darauf hinaus laufen. Ich weis nur nicht wie schnell und ob das innerhalb dieser ersten vier Wochen fällt. Daher meine dritte frage. Ich hab so viel probiert um meine Kündigung rückgängig zu machen. Die Stelle wurde leider schon besetzt. Am liebsten würde ich die neue Stelle garnicht erst antreten aber das geht in keinem Fall. Sperre Arbeitsamt weil selber gekündigt und kein Elterngeld im Anschluss. Verlängert wird der Vertrag mit Sicherheit nicht. Und ob ich dann mit 46 und 3 Kindern ein Job finde ist fraglich. Aber nun gut. Ein neues Leben in mir, das ist trotz allem sehr schön. Ich hoffe Frau Bader kann meine Fragen beantworten. Und dir vielen lieben Dank.

von Gando am 12.07.2017, 20:29



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