Frage: Job

Wenn ich nach meinem ERziehungsurlaub nur noch ca.15 st. in der Woche arbeiten möchte, daß heißt 3 pro Tag oder vielleicht auch nur 3 mal die Woche für 4 St., bekomme ich dann auch Krankengeld, Urlaub ....??

Mitglied inaktiv - 22.01.2004, 13:47



Antwort auf: Job

Hallo, wenn Sie einen festen Vertrag haben, ja. Gru, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2004