Frage: Job während der Elternzeit

Liebe Frau Bader, leider habe ich auf meine Frage vom 8.9.2006 als einzige noch keine Antwort erhalten. :-((( Die Frage ist aber für mich sehr dringlich, da ich mich sowohl für den Betreuungsplatz wie auch den Minijob entscheiden müsste. Ein vernünftiges Gespräch mit meiner Chefin ist nahezu unmöglich. Daher hier nochmals mein Posting vom 8.9. .... Danke vielmals Carola ----------------------------------- Sehr geehrte Frau Bader, im Januar dieses Jahres habe ich entbunden. Meine Chefin hat mir die Schwangerschaft sehr übel genommen und mir sofort mdl. gekündigt. Sie hat mir direkt gesagt, mich sofort nach der EZ loswerden zu wollen. Ich hatte dann nach der Geburt pauschal 1,5 Jahre EZ schriftlich angemeldet. Mein Kind entwickelt sich prächtig und ich habe nun wider Erwarten einen sehr liebevollen Betreuungsplatz angeboten bekommen und möchte nun schon früher erstmal geringfügig wieder anfangen zu arbeiten. Ein Angebot (10-15 Std. pro Woche) bei einem anderen AG läge mir dazu vor. Darf ich dieses Angebot ohne weiteres annehmen? Einen früheren Einstieg bei meinem jetzigen AG kann ich mir definitiv "abschminken". Ich weiß natürlich, dass ich meinen AG darüber informieren muss. Kann meine Chefin dies während der angemeldeten EZ verweigern? Kann sie mir aufgrund der Arbeitsaufnahme woanders die Elternzeit bzw. das derzeit ruhende Arbeitsverhältnis aufkündigen?? Ich möchte die EZ aufgrund versicherungsrechtlicher Gründe und weil ich nicht weiß, ob die neue Arbeit funktioniert auf jeden Fall beibehalten. Herzlichen Dank vorab schon für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 10:24



Antwort auf: Job während der Elternzeit

Hallo, wenn Sie bei einem anderen AG in der EZ in TZ arbeiten wollen, muss der "alte" Ag zustimmen. Eine Verweigerung ist aber nur aus sachlichen Gründen möglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2006



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