Hallo Frau Baader,
ich bin seit März 06 in Elternzeit und muss demzufolge ab März 09 wieder auf Arbeit zu meinem alten Arbeitgeber.
Jetzt habe ich dort heute angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass in meinem alten Job keine Plätze mehr frei sind ( ich bin Rezeptionistin in einem Hotel - steht auch im Arbeitsvertrag ). Aber es findet sich bestimmt ein anderer Platz in einer anderen Abteilung, wurde mir gesagt.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Dürfen die mich woanders hinstecken? Also in eine andere Abteilung als die Rezeption? Ich glaube nicht, oder?
Außerdem will ich auch noch Halbtags arbeiten. Ist das auch an bestimmte Grundlagen gebunden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 13:47
Antwort auf:
Job nach Elternzeit
Hallo,
1. Wenn das so im Vertrag steht, darf man Ihnen keinen anderen Platz geben
2.
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2008