Guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, ich wende mich heute an Sie, da ich ein "kleines Problem" habe. Mein Jahresvertrag ist am 30.11. abgelaufen. Ich bekam gestern die Bestätigung derAbmeldung von der Sozialversicherung. Ich bin seit dem 24.10. im Erziehungsurlaub (Geburt 28.8.00). Nun meine Frage bin ich jetzt arbeitslos? Kann ich auf DM 630,00 in einer anderen Firma arbeiten, bzw. auf Teilzeit? Da ich mit meiner ehemaligen Firma nichts als Probleme hatte/habe gedenke ich auch nicht nach dem Erziehunsurlaub dort wieder weiter zu arbeiten. Dies beruht wohl auch auf Seiten meines ehemaligen Chefes. Habe heute eine Nachricht von der Post bekommen, ein Einschreiben wohl von der Firma!Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Liebe Grüsse Ihre Jasmin+Laura
Mitglied inaktiv - 02.12.2000, 18:00