Hallo Frau Bader,
Mir wurde gesagt das jeder Schwangeren der komplette Jahresurlaub zusteht, egal wann sie entbindet, hauptsache sie hat in dem betreffenden Jahr gearbeitet. Z.B. eine Frau hat ET im März, die andere im August (im gleichen Jahr) und beide bekommen ihren gesamten Jahresurlaub.
Ist das richtig ?
Vielen Dank im Voraus
Colli
Mitglied inaktiv - 25.03.2003, 16:06
Antwort auf:
Jahresurlaub
HAllo,
nein.
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2003